Baselland
Kantonsspital soll aus der Wirtschaftskammer austreten

Gemäss neuem Rechtsgutachten ist die Mitgliedschaft des öffentlich-rechtlichen Kantonsspitals beim politisch tätigen Dachverband des Baselbieter Gewerbes rechtswidrig. Nun müsse die Regierung handeln, fordern Mitte-Politiker Alex Imhof (CVP).

Hans-Martin Jermann
Drucken
Das Kantonsspital (im Bild das Bruderholzspital) steht in der Kritik, nicht transparent Auskunft über Zahlungen an die Wirtschaftskammer zu geben.

Das Kantonsspital (im Bild das Bruderholzspital) steht in der Kritik, nicht transparent Auskunft über Zahlungen an die Wirtschaftskammer zu geben.

Walter Brunner / bru

Mit ihrer Mitgliedschaft in der Baselbieter Wirtschaftskammer verletzen das Kantonsspital (KSBL) sowie die Psychiatrie Baselland (PBL) Bestimmungen in der Kantons- und Bundesverfassung. Zu diesem Schluss gelangt ein am Mittwoch veröffentlichtes Rechtsgutachten des St. Galler Anwalts Kaspar Noser. Insbesondere kritisiert das Gutachten, dass Kantonsspital und Psychiatrie das Gebot der Neutralität verletzen, weil sie in einem politisch tätigen Gewerbeverband wie es die Wirtschaftskammer ist, Mitglieder sind und überdies Mitgliederbeiträge in namhafter Höhe bezahlen.

Ausgelagert, nicht privatisiert

KSBL und PBL mit ihren insgesamt rund 4500 Mitarbeitenden sind seit August 2013, also seit ziemlich genau zwei Jahren, Mitglied beim Dachverband des Baselbieter Gewerbes. In einem gemeinsamen Communiqué begründeten Spital, Psychiatrie und die Wirtschaftskammer den Beitritt damals damit, dass Spital und Psychiatrie nach der Auslagerung private Unternehmen seien, die sich in einem harten Wettbewerb behaupten müssten.

Das Rechtsgutachten hält dem entgegen, dass zwar tatsächlich eine Annäherung an privatwirtschaftliche Standards stattgefunden habe. «Spital und Psychiatrie sind allerdings nicht privatisiert worden», sagt Kaspar Noser. Sie seien weiterhin kantonalrechtliche Institutionen und unterstünden der Aufsicht der Regierung sowie der Oberaufsicht des Landrates. KSBL und PBL seien zudem von kantonalen und kommunalen Steuern befreit - ein weiteres Zeichen, dass es sich eben um staatliche Unternehmen mit entsprechendem Auftrag handle. «Rein rechtlich ist das Kantonsspital also nicht mit einem Stahlbauunternehmen gleichzusetzen», veranschaulicht Noser.

Aus einem Bundesgerichtsurteil zur Abstimmungsbeeinflussung durch den Krankenversicherer Swica leitet Noser ab, dass die politische Neutralitätspflicht nicht nur für rein staatliche Behörden wie Gemeinde- und Regierungsräte, sondern auch für öffentlich-rechtliche Unternehmen gelte. Umgekehrt sei die Wirtschaftskammer ein privatrechtlicher Verein, der sich an politischer Willensbildung und an Wahlen beteiligt. Mit diesem - an sich legitimen - Zweck sei die Verbandsmitgliedschaft von KSBL und PBL nicht vereinbar, führt das Gutachten aus.

Transparenz und Unabhängigkeit

In Auftrag gegeben wurde das Rechtsgutachten von Baselbieter Politikern der bürgerlichen Mitte rund um den Laufner CVP-Nationalratskandidaten Alex Imhof. Die Gruppe fordert die Baselbieter Regierung zum Handeln auf. Ziel sei es, dass KSBL und PBL aus der Wirtschaftskammer austreten, sagt Imhof. Da die möglichen Rechtsmittel, die aufgrund des Gutachtens ergriffen werden könnten, beschränkt sind, vertrauen Imhof und seine Mitstreiter auf die öffentliche Diskussion: «Es wird sich die Meinung durchsetzen, dass Transparenz und Unabhängigkeit bei den beiden öffentlich-rechtlichen Unternehmen wichtiger ist als die Verbandsmitgliedschaft», sagt Imhof. Letztere ist in den vergangenen zwei Jahren immer wieder kritisiert worden. Unter anderem die Tatsache, dass weder die Höhe der Mitgliederbeiträge an die Wika noch jene der Zahlungen an die verbandseigene Familienausgleichskasse Gefak genannt werden, über welche die Kinder- und Ausbildungszulagen der Spitalangestellten abgewickelt werden.