Jedem Spital seine eigene Rechtsform

In der Kantonalisierung der Regionalspitäler sehen SP und AL ein probates Mittel gegen das «künstlich angeheizte Wettrüsten» im Gesundheitswesen. Ihren Vorstoss verwarfen sogar die Grünen.

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Nach den eidgenössischen Wahlen ist im Kantonsrat zum Teil unklar, wer die frei werdenden Sitze erbt. (Bild: Steffen Schmidt / Keystone)

Nach den eidgenössischen Wahlen ist im Kantonsrat zum Teil unklar, wer die frei werdenden Sitze erbt. (Bild: Steffen Schmidt / Keystone)

(vö.)

Seit der neuen Spitalfinanzierung können die Gemeinden die Trägerschaft und die Rechtsform ihrer Spitäler frei wählen. Einige führen sie selber weiter oder organisieren sich nach wie vor über einen Zweckverband, andere haben die Spitäler in privatrechtliche Formen überführt. SP und AL wollten nun wieder Ordnung in die «unübersichtliche Spitallandschaft» bringen und dem «künstlichen Wettrüsten» Einhalt gebieten. «Spät, aber nicht zu spät» brachten sie deshalb eine Motion aufs Tapet, die dem Kanton die Trägerschaft der Regionalspitäler übertragen wollte, wie Erstunterzeichner Daniel Frei (sp., Niederhasli) am Montag im Parlament erklärte. Bereits heute bestimme der Kanton mittels Spitallisten bei der stationären Versorgung massgeblich mit.

Der vorgeschlagenen Kantonalisierung konnten die übrigen Fraktionen allerdings nichts abgewinnen. Mit 127 zu 42 Stimmen sprach sich das Parlament klar gegen die Motion aus. Dem Kanton obliege heute die Planungs- und Aufsichtsfunktion, würde er auch noch zum Leistungserbringer, trüge er zwei Hüte, argumentierte Beatrix Frey (fdp., Meilen). Ausserdem bezweifelte sie die erwartete Effizienzsteigerung.

Auch die Grünen zeigten sich skeptisch: Der Kanton sei alles andere als der ideale Wunschkandidat für die Regionalspitäler, sagte Kathy Steiner (Zürich). Und Lorenz Schmid (cvp., Männedorf) fragte: «Wollen Sie allen Ernstes wieder auf Feld minus eins zurück?» Die Spitallandschaft sei gesund, das System funktioniere, die Patientenzufriedenheit sei hoch. Tatsächlich sei das Kostenwachstum enorm – doch daran ändere die Trägerschaft nichts. Seines Erachtens sollte die Regierung ihre Aufsichtsrolle über die Bemessung der Fallpauschalen stärker wahrnehmen. «Wir haben uns für das Marktmodell und nicht für Planwirtschaft entschieden, der Kanton soll seine Rolle als Kontrolleur wahrnehmen», monierte Cyrill von Planta (glp., Zürich). Markus Schaaf (evp., Zell) sah die wichtigste Aufgabe des Gesetzgebers darin, gute Rahmenbedingungen zu schaffen.

Diese Haltung teilte Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger. Eine Verstaatlichung der Spitäler widerspreche auch dem Krankenversicherungsgesetz, führte er aus. Die Tarifpolitik der Regierung habe sich bewährt. Die zürcherischen Krankenkassenprämien und Fallpauschalen lägen unter dem nationalen Durchschnitt.