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Die NUB 2014-34 „Lungenvolumenreduktion durch Einlage von Coils“ unterfällt dem Versorgungsbereich der Inneren Medizin / Pneumologie

Die Schiedsstelle Thüringen hat mit Beschluss vom 16. Juli.2015 (Az. ThSch. 06/2014) u.a. zum Thema „Lungencoils" entschieden.

Interventionell oder chirurgisch

Das Krankenhaus war im Krankenhausplan mit dem Fachgebiet Innere Medizin Schwerpunkt Pneumologie aufgenommen, ein Versorgungsauftrag für die Chirurgie, insbesondere die Thoraxchirurgie bestand nicht.

Maßgebliche Frage in dem Schiedsverfahren war, ob es sich bei der Leistung um ein interventionelles Verfahren im Rahmen der Fachabteilung Innere Medizin oder um eine minimal-invasive Technik im Rahmen eines operativen chirurgischen Eingriffs handelte.

Zur Entscheidung dieser Frage hat die Schiedsstelle je eine Anfrage an die Landesärztekammer Thüringen und an die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. gerichtet. Die Landesärztekammer Thüringen hat die Anfrage unmittelbar an die Bundesärztekammer weitergereicht.

Stellungnahme der Fachgesellschaft / Ärztekammer

Sowohl die Fachgesellschaft wie auch die LÄK / BÄK vertraten übereinstimmend die Ansicht, dass es sich bei der Lungenvolumenreduktion durch die Einlage von Coils zweifelsfrei um ein Verfahren handelt, welches dem Kompetenzbereich der Inneren Medizin zuzuordnen ist.

Die Schiedsstelle hat sich dieser Auffassung angeschlossen und dementsprechend dem Antrag des Hauses auf Festsetzung des Entgeltes stattgegeben.

Die Ausführungen der Fachgesellschaft und der Kammer überzeugen. Das Gebiet der Inneren Medizin umfasst interventionelle Maßnahmen, wie die flexible Bronchoskopie, zu denen auch die Lungenvolumenreduktion durch Einlage von Coils gezählt wird. Die beiden Begrifflichkeiten „interventionell" und „minimal-invasiv" dienen dagegen grundsätzlich nicht der Abgrenzung zwischen den Gebieten Innere Medzin und Chirurgie. Sie werden in der Musterweiterbildungs-
ordnung nicht definiert und die Verwendung hängt vom jeweiligen Kontext ab.