OBWALDEN: Spital erhält mehr unternehmerischen Spielraum

Das Kantonsspital erhält mehr unternehmerische Freiheiten. Zudem wird das Schutzalter beim Verkauf von Tabak von 16 auf 18 Jahre erhöht.

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Der Spitalrat kann mehr Kooperationen als bisher eingehen und über Um- und Neubauvorhaben des Spitals aus Eigenkapital selber entscheiden, wenn diese nicht mehr als eine Million Franken kosten. (Bild Corinne Glanzmann)

Der Spitalrat kann mehr Kooperationen als bisher eingehen und über Um- und Neubauvorhaben des Spitals aus Eigenkapital selber entscheiden, wenn diese nicht mehr als eine Million Franken kosten. (Bild Corinne Glanzmann)

Mit der Revision soll das geltende Gesundheitsgesetz aus dem Jahr 1991 entschlackt, präzisiert und neuen Vorgaben angepasst werden. Es würden keine grundlegenden Änderungen vorgenommen, sondern lediglich Anpassungen an kantonale und regionale Bedürfnisse angebracht, sagte Max Rötheli (SP), Sprecher der vorberatenden Kommission.

Im Grundsatz unterstützten alle Fraktionen die Revision. Unterschiedliche Meinungen gab es aber zur Ausweitung der unternehmerischen Freiheiten des Kantonsspitals. Der Spitalrat kann mehr Kooperationen als bisher eingehen und über Um- und Neubauvorhaben aus Eigenkapital selber entscheiden, wenn diese nicht mehr als eine Million Franken kosten. Der Spitalrat soll zudem nicht mehr vom Kantonsrat sondern von der Regierung gewählt werden.

Bruno Furrer (CVP) sagte, im Gesundheitswesen sei kein Sparwille vorhanden, die Kosten würden laufend steigen. Er äusserte sich darum kritisch, dem Spitalrat weitreichendere Finanzkompetenzen zuzugestehen. Daniel Wyler (SVP) kritisierte, der Einfluss des Parlaments werde schleichend gemindert.

Leo Spichtig (CSP) hingegen sprach sich klar für eine Kompetenzerweiterung aus. In einer sich rasch verändernden Gesellschaft müsse das Spital schnell reagieren können. Es dürfe allerdings nicht auf Teufel komm raus Umsatz generiert werden, Massnahmen müssten Patienten und Personal zugute kommen.

Für das Kantonsspital seien angesichts der Wettbewerbssituation mehr unternehmerische Freiheiten unabdingbar, sagte Gesundheits- und Finanzdirektor Hans Wallimann. Das Spital solle aber vorläufig eine unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt bleiben.

Umstrittenes Tabak-Werbeverbot

Umstritten war auch ein Verbot von Plakatwerbung für Alkohol und Tabakprodukte auf öffentlichem Grund. Die FDP verlangte den Passus zu streichen, weil sie im Einzelfall eine Strafe für unverhältnismässig hielt. Für Plakate auf öffentlichem Grund seien ohnehin Bewilligungen nötig, sagte Fraktionssprecher Branko Balaban. Auch Peter Seiler (SVP) wollte nichts von einem Verbot wissen und appellierte an die Eigenverantwortung der Bürger.

Veronika Wagner (CVP) hingegen erklärte, die Behörden müssten eine Grundlage für das Aussprechen eines Werbeverbots haben. Regula Gerig (CSP) hielt ein Verbot auf öffentlichem Grund für eine sinnvolle Präventionsmassnahme. Es handle sich um einen Kompromiss gegenüber einem generellen Werbeverbot. Der Kantonsrat sprach sich schliesslich mit 31 zu 18 Stimmen für ein Tabak-Werbeverbot auf öffentlichem Grund aus.

Unbestritten dagegen war eine Erhöhung des Schutzalters beim Verkauf von Tabak von 16 auf 18 Jahre. Betroffen sind Kiosk- und Verkaufsbetriebe, Restaurants, Clubs und Automaten sowie die private Abgabe. Obwalden folgt dabei anderen Kantonen wie Nidwalden, Zug, Bern, Basel-Land, Basel-Stadt, Jura, Schaffhausen, Tessin und Waadt.

Weiter legte das Parlament für alle Ärzte mit Ausnahme des Kantonsarztes eine Notfalldienstpflicht fest. Das Parlament wollte keine Ausnahmen zulassen und sprach sich für einen entsprechenden Änderungsantrag der Kommission aus. Es sei immer schwieriger Personal für Notfalldienste zu finden, weil sich nicht immer alle Ärzte solidarisch zeigen würden, sagte Hausarzt Leo Spichtig (CSP).

Die Schlussabstimmung findet in der zweiten Lesung statt. Diese ist für die Dezember-Session geplant. Das neue Gesetz soll im Februar 2016 in Kraft treten. (sda)