Krankenkassen wollen eGK-Verweigerer stärker unter Druck setzen

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen den Verweigerern der elektronischen Gesundheitskarte den Arztzugang weiter erschweren: Sie sollen Ersatzpapiere nur noch bekommen, wenn sie bei der Ausstellung der eGK aktiv mitwirken.

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Elektronische Gesundheitskarte

(Bild: Ritsch-Renn/Heise)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Detlef Borchers
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Die Krankenkassen wollen Versicherte zwingen, ein Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte (eGk) einzureichen. In einer Stellungnahme für eine öffentlichen Anhörung zum geplanten eHealth-Gesetz am kommenden Mittwoch fordert der GKV-Spitzenverband in bisher unerreichter Schärfe, die Abgabe eine Lichtbilds zur Voraussetzung einer Ersatzbescheinigung auf Papier zu machen. Ärzte sollen gezwungen werden, eEntlassbriefe und eArztbriefe nur über die telematische Infrastruktur der Gematik zu verschicken.

Damit würden Kritiker das Symbol ihres Protests verlieren: Die "papiergebundene Ersatzbescheinigung". Wer bisher keine elektronische Gesundheitskarte haben wollte, konnte von seiner Kasse eine solche Ersatzbescheinigung für jeden einzelnen Arztbesuch anfordern. Diese Form des zivilen Protestes soll nach dem Willen des GKV-Spitzenverbands der Vergangenheit angehören. Die endgültige Zwangseinführung soll sich nach dem GKV-Vorschlag direkt im eHealth-Gesetz niederschlagen, das folgendermaßen verschärft werden soll:

"Bei Versicherten, die nicht von /.../ [neu] erfasst sind und die Abgabe eines Lichtbildes verweigern, kommt die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung somit erst dann in Betracht, wenn der Versicherte ein Lichtbild eingereicht hat. /.../ Hat der Versicherte die Einreichung eines Lichtbildes zunächst erst einmal lediglich in Aussicht gestellt, ist die Vornahme einer kurzen Befristung angezeigt. Nach Ablauf der Frist kann eine weitere Ersatzbescheinigung erst dann ausgestellt werden, wenn ein Lichtbild eingereicht wurde."

Im Klartext bedeutet die vom GKV-Verband vorgeschlagene Regelung, dass jeder Verweigerer gerade noch einmal eine Ersatzbescheinigung bekommt. Dann müsste er aber sein Lichtbild einreichen, um eine weitere Ersatzbescheinigung zu bekommen, während die Karte produziert wird. Ist die eGK produziert, tritt die Mitwirkungspflicht des Versicherten in Kraft.

Nicht nur bei den Versicherten, auch bei den Ärzten wünschen sich die Krankenkassen eine Verbesserung des Gesetzes. So soll dort, wo das neue Gesetz die "Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung die papiergebundene Kommunikation unter den Leistungserbringern durch elektronische und maschinell verwertbare Übermittlung" vorschreibt, die Formel "und mit den Krankenkassen" eingefügt werden.

Außerdem wollen die Krankenkassen, dass sie bei jeder Online-Prüfung der Adressen eines Versicherten benachrichtigt werden. Hier ist bislang vorgesehen, dass nur die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen den Prüfungsbescheid zugestellt bekommen. Die Verschärfung, die praktisch zur Anlage von Bewegungsprofilen der Versicherten führen könnte, wird so begründet:

Die Übermittlung an die Krankenkassen ist auch im Zusammenhang mit der vorgesehenen Vergütungskürzung bei Ärzten erforderlich, die keinen Abgleich der Versichertenstammdaten durchführen. Die Krankenkassen müssen nachvollziehen können, welche Ärzte die Prüfung nicht durchführen und in welchem Umfang das zu vergütende Honorar gekürzt wird."

Das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegte eHealth-Gesetz, das am 4. November beraten wird, basiert in seinen wesentlichen Grundzügen auf Sanktionen: Wer jetzt noch bummelt bei der eGK-Einführung, dem werden Gelder gekürzt. Das Gesetz setzt deshalb feste Termine, die in den Stellungnahmen fast aller Verbände heftig kritisiert werden. Der Grund ist schlicht: Der bereits einmal verschobene Feldtest der eGK findet noch einmal später statt, weil der Termin zum Jahresanfang nicht gehalten werden kann. Frühestens im Mai oder Juni 2016 kann es losgehen.

Daher ist die gesetzlich festgelegte Frist, alle Arztpraxen (die Zahnärzte sind ausgenommen) bis zum 30. Juni 2016 online an die telematische Infrastruktur der Gematik anzuschließen, völlig illusorisch geworden. Auch die anderen Termine wie der 31. Juli 2017 für den Notfalldatensatz und der 1. Juli 2018 sind höchst unrealistisch, wie dies etwa die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in ihrer Stellungnahme sehr deutlich schreibt.

Die Gründe für die erneuten Verzögerungen liegen ausgerechnet bei der IT-Industrie, für die das neue eHealth-Gesetz von Hermann Gröhe überhaupt keine Sanktionen vorsieht. Einige eGK-Lesegeräte sind nicht für den Stammdatenabgleich geeignet, dazu fehlen noch Konnektoren, die in den Test-Praxen und -Krankenhäusern die Verbindung zum Gematik-Netz herstellen müssen und auch die notwendigen Gesundheitskarten der 2.Generation können längst nicht von allen Vertragsfirmen der Krankenkassen termingerecht produziert werden. (mho)