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Krankenhausbetten (Symbolbild) - Foto: Pixabay

ALSFELD Kommunal-Investitionsprogramm

13 Millionen Euro für Kreiskrankenhaus: "Unverzichtbarer Notfallstandort"

03.11.15 - „Hessen packt’s an und modernisiert weitere Krankenhäuser. Davon profitieren auch Patientinnen und Patienten des Kreiskrankenhauses Alsfeld im Vogelsberg. Durch das bundesweit einmalige Kommunalinvestitionsprogramm stellen wir für die Sanierung ein Investitionsvolumen von 13 Millionen Euro bereit“, erklärten heute Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Gesundheitsminister Stefan Grüttner. Sie stellten vor, welche Krankenhäuser durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) des Landes gefördert werden.

 „Die medizinische Versorgung in Hessens Krankenhäusern ist exzellent. Wir wollen helfen, diese Infrastruktur nachhaltig fit für die Zukunft zu machen. Wir unterstützen mit dem Kommunalinvestitionsprogramm daher auch Krankenhäuser, die höchste Priorität für die Notfallversorgung der Hessinnen und Hessen haben oder die als Spezialklinik von überregionaler Bedeutung sind“, so die beiden Minister. Das Kreiskrankenhaus Alsfeld ist als unverzichtbarer Notfallstandort ausgewiesen. Daher wird die anstehende Sanierung unterstützt.

Insgesamt stehen 77 Millionen Euro für die weitere Modernisierung hessischer Krankenhäuser zur Verfügung. Sie werden durch ein Darlehensprogramm der Wirtschafts und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) mit 30jähriger Laufzeit finanziert. Das Land übernimmt 2/3, die Krankenhausträger 1/3 der Tilgung. Zusätzlich übernimmt das Land für die ersten zehn Jahre die Zinsen. Für weitere 10 Jahre besteht die Möglichkeit eines Zinszuschusses von einem Prozentpunkt durch das Land. „Wir alle wünschen uns Krankenhäuser, in denen wir bestmöglich versorgt werden, wenn wir Hilfe benötigen. Mit dem zusätzlichen Investitionsvolumen von 77 Millionen Euro unterstützen wir die Krankenhäuser und ihre Träger kräftig dabei, diesen Erwartungen auch zukünftig gerecht werden zu können“, so Finanzminister Schäfer und Gesundheitsminister Grüttner. 

„Die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf Pauschalen ist wegweisend für die Kliniken. Sie können selbstständig über größere Investitionen entscheiden und erhalten dadurch eine höhere Flexibilität. Die Kliniken können prinzipiell dann investieren, wenn es notwendig ist und müssen nicht mehr warten, bis sie im Wege der Einzelförderung an der Reihe sind“, erläuterte Gesundheitsminister Grüttner das neue Verfahren. „Um in der Übergangszeit den Krankenhäusern helfen zu können, die bereits seit Jahren auf notwendige Investitionsmittel warten, haben wir neben dem jährlichen Bauprogramm von 120 Millionen Euro bereits 2015 ein zusätzliches Sonderprogramm von weiteren 120 Millionen Euro aufgelegt, mit dem die für die strukturelle Weiterentwicklung der Kliniken erforderlichen Baumaßnahmen umgesetzt werden können. Mit der Förderung durch das Kommunalinvestitionsprogramm weiten wir diese Hilfe nochmals aus und arbeiten die Prioritätenliste konsequent ab“, so Grüttner. Finanzminister Schäfer ergänzte: „Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, gute Arbeitsbedingungen für das Klinikpersonal und Hessen als anerkannter Klinik-Standort sind uns wichtig und viel Geld wert.“


Weitere Fördermöglichkeiten

Weiterhin wird der Übergang von der bisherigen Einzelbewilligung von Krankenhausinvestitionen im Rahmen der Krankenhausbauprogramme hin zu einer vollständigen Pauschalförderung durch ein bürgschaftsbesichertes Darlehensprogramm der WIBank abgefedert. Für das Haushaltsjahr 2016 ist hierfür ein Volumen von 150 Millionen Euro vorgesehen. Damit trägt die Landesregierung der Tatsache Rechnung, dass die Pauschalförderung nur sukzessiv entwickelt werden kann. Beim einzelnen Krankenhaus können daher anfangs noch Beträge ankommen, die größere Investitionsmaßnahmen erst mittel- oder langfristig ermöglichen. Für Krankenhäuser, für die zeitnah umfangreichere Investitionen auf den Weg gebracht werden sollen, besteht mit dem Darlehensprogramm der WIBank die Möglichkeit, rascher zu investieren. Die Tilgung dieser zinsgünstigen Darlehen der WIBank kann wiederum aus der kontinuierlich zufließenden Krankenhauspauschale refinanziert werden. Außerdem wird durch eine Landesbürgschaft sichergestellt, dass auch die in den Krankenhausplan des Landes aufgenommenen freigemeinnützigen Krankenhäuser in den Genuss dieser Darlehensmittel kommen können.


Das Kommunalinvestitionsprogramm

Die zusätzliche Förderung der Krankenhäuser ist ein Teil des Hessischen Kommunalinvestitionsprogramms. Insgesamt steht Hessens Kommunen durch das KIP in Kürze ein Investitionsvolumen von über einer Milliarde Euro zur Verfügung. Das Programm vereint Zahlungen des Landes, des Bundes und einen eigenen Anteil der Kommunen. Die Kommunen entscheiden, was sie benötigen. Möglich etwa sind Investitionen in den Bau bezahlbarer Wohnungen, beispielsweise für Studenten, kinderreiche Familien und Flüchtlinge. Unterstützt werden auch der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen, die Sanierung von Straßen- und Gehwegen und der Bau von Radwegen, Investitionen in schnelleres Internet oder die Elektromobilität. Das ist nur eine Auswahl. Alle 447 hessischen Kommunen erhalten Geld durch das KIP. Das Kommunalinvestitionsprogramm wird derzeit vom Hessischen Landtag beraten und soll noch dieses Jahr dort beschlossen werden. +++


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