+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

04.11.2015 Gesundheit — Ausschuss — hib 570/2015

Grünes Licht für Hospiz- und Klinikgesetz

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat grünes Licht gegeben für die Gesetzentwürfe zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung sowie zur Krankenhausstrukturreform. Beide Vorlagen sollen am (morgigen) Donnerstag im Plenum abschließend beraten und verabschiedet werden. Der Ausbau der Hospizversorgung steht dabei in unmittelbarem Zusammenhang mit der Debatte über die Sterbebegleitung. Über mehrere Gesetzesvorlagen dazu soll am Freitag im Bundestag abgestimmt werden.

Der Hospiz- und Palliativgesetzentwurf der Bundesregierung (18/5170) zielt darauf ab, schwer kranke und alte Menschen am Ende ihres Lebens besser und individueller zu betreuen, ihre Schmerzen zu lindern und ihnen die Ängste zu nehmen. Es sollen Anreize gesetzt werden zum flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung.

In den Änderungsanträgen ging es unter anderem darum, für Kinderhospize eigene Rahmenvereinbarungen zu garantieren, um den spezifischen Anforderungen dort zu genügen.

Neben den Regierungsfraktionen von Union und SPD votierte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die mehrere Änderungsanträge mit ausgearbeitet hatte, für den Gesetzentwurf. Die Fraktion Die Linke enthielt sich in der Schlussabstimmung.

Eigene Anträge der Fraktionen Die Linke (18/5202) und Bündnis 90/Die Grünen (18/4563) zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung wurden im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Gegen die Stimmen der Opposition angenommen wurde der Entwurf für das Krankenhausstrukturgesetz (18/5372). Mit dem Gesetzentwurf soll die Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit in Kliniken verbessert werden. Dazu sind Förderprogramme für Hygiene und Pflege vorgesehen. Ferner steht ein Fonds für Umstrukturierungen zur Verfügung. Die Mittel sollen zum Abbau von Überkapazitäten und zur Spezialisierung der Häuser genutzt werden.

In den zahlreichen Änderungsanträgen ging es unter anderem darum, den bisherigen Versorgungszuschlag durch einen Pflegezuschlag in gleicher Höhe (500 Millionen Euro pro Jahr) zu ersetzen sowie die Notfallambulanzen der Kliniken zu stärken.

Anträge der Fraktion Die Linke (18/5369) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5381) zur Verbesserung der Krankenhausversorgung fanden im Ausschuss keine Mehrheit.

Marginalspalte