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Gesamte Regio - Emmendingen

6. Nov 2015 - 17:54 Uhr

Bundestagsabgeordneter Peter Weiß: „Krankenhausstrukturgesetz stärkt die Krankenhausversorgung in Deutschland!" - Bessere Krankenhausfinanzierung beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG) beschlossen. "Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wird die Finanzierung der Krankenhäuser deutlich verbessert. Patientinnen und Patienten können sich auch künftig auf eine qualitativ hochwertige und gut erreichbare Versorgung im Krankenhaus in Deutschland verlassen", erklärt der Bundestagsabgeordnete Peter Weiß.

Das Krankenhausstrukturgesetz wird auch von den deutschen Krankenhausverbänden wie der Deutschen Krankenhausgesellschaft als historische Reform begrüßt. In den kommenden fünf Jahren werden den Krankenhäusern insgesamt mehr als 9,5 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung gestellt. Ursprünglich vorgesehen waren rund 6 Mrd. Euro. Nachdem auch viele Pflegekräfte aus dem Wahlkreis in Berlin für eine bessere Finanzierung demonstriert haben, freut sich Peter Weiß, dass der Bundestag für die Krankenhäuser „deutlich etwas draufgelegt“ hat. Darüber hinaus partizipieren die Krankenhäuser von der Einnahmesteigerung in Höhe von über 3,6 Mrd. Euro aufgrund der sogenannten Grundlohnrate. „Mit dem KHSG werden wir aber nicht nur finanzielle Verbesserungen, sondern vor allem strukturelle Veränderungen mit dem Ziel einer qualitativ besseren Versorgung erreichen. Dazu gehören weniger unnötige Operationen, weniger leer stehende Betten und eine Stärkung der Qualität“, so Peter Weiß weiter.

Mit dem neuen Gesetz wird auch die pflegerische Übergangsversorgung von Versicherten mit einer schweren Krankheit oder bei einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung sichergestellt. Leistungsansprüche der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe werden hierzu erweitert und ein Anspruch auf Kurzzeitpflege in der Krankenversicherung neu geschaffen. „Wir schließen damit eine bisher bestehende Lücke in der Versorgung von Versicherten durch eine leistungsrechtliche Regelung zum Wohle der Patienteninnen und Patienten in Deutschland, für die ich mich seit Jahren eingesetzt habe“, so Peter Weiß abschließend.

(Presseinfo: Büro Peter Weiß MdB, 6.11.2015)


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