Berlin/Heilbronn
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Für SLK-Geschäftsführer Jendges gilt Unschuldsvermutung

Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 9. November ein seit Jahren anhängiges Verfahren gegen Dr. Thomas Jendges gegen Geldzahlung eingestellt. Dies teilten die SLK-Kliniken Heilbronn mit, deren Geschäftsführer Jendges seit Anfang 2009 ist.

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"Damit sind die Anschuldigungen vom Tisch, er sei in seiner Zeit als Geschäftsführer einer Berliner Klinikgesellschaft an einem Abrechnungsbetrug beteiligt gewesen", heißt es in der Mitteilung. 

"Dr. Jendges hat uns stets umfassend über den Sachstand informiert", erklärt der SLK-Aufsichtsratsvorsitzende, der Heilbronner OB Harry Mergel - "mit der Verfahrenseinstellung hat das Gericht unser Vertrauen in den Geschäftsführer bestätigt". Jendges (Foto Archiv/Veigel) hatte bereits 2010 den SLK-Aufsichtsrat informiert und stets versichert, nicht unrechtmäßig gehandelt zu haben.

Der Sprecher des Landgerichts bestätigte auf Anfrage der Heilbronner Stimme den Vorgang nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung. Demnach habe das Gericht "unter Würdigung der Gesamt und Beweisumstände" die Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 8000 Euro vorgeschlagen, alle Beteiligten hätten zugestimmt.

"Eine Schuld oder Unschuld wurde nicht festgestellt", so der Gerichtssprecher weiter, "damit gilt die Unschuldsvermutung". Neben den "Beweisumständen" habe das Gericht gewürdigt, dass sich das Verfahren wegen Überlastung der Justiz "unerfreulich lang" hingezogen habe.

Der Staatsanwalt hatte die Abtrennung vom Hauptverfahren schon lange gefordert, Jendges sei lediglich eine "Randfigur" bei den Ermittlungen. Er war eineinhalb der untersuchten sechs Jahre bei den DRK-Kliniken beschäftigt. iba

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