Archiv

REGION Hohe Mathematik der Krankenhauskosten

RP Gießen genehmigt Landesbasisfallwert und Ausbildungszuschlag

08.01.16 - Die hessischen Krankenhäuser haben seit Beginn des neuen Jahres eine aktuelle Berechnungsgrundlage für ihre Leistungen. Dies teilt das Regierungspräsidium Gießen mit, das jetzt die Vereinbarung des sogenannten Landesbasisfallwertes sowie des Ausbildungszuschlages 2016 zum 1. Januar genehmigt hat. Zur Berechnung des Preises einer Krankenhausbehandlung wird die Bewertungsrelation, die sich aus den Personal- und Sachkosten für die jeweilige medizinische Leistung ergibt, mit dem Basisfallwert multipliziert.

So kostet beispielsweise eine Kniegelenksendoprothese ohne Komplikationen seit dem 1. Januar in Hessen 10.929,04 Euro. Hierbei wird die aktuelle Bewertungsrelation von 3,348 Punkten mit 3.264,35 Euro multipliziert. Mit diesem Betrag sind dann sämtliche Behandlungskosten des Krankenhausaufenthaltes abgedeckt. Im Vergleich zum Vorjahr stehen den Krankenhäusern in Hessen damit 154 Millionen Euro mehr Mittel zur Verfügung. Das Gesamtbudget aller hessischen Krankenhäuser erhöht sich auf rund 4,854 Milliarden Euro.

Der landesweit geltende Basisfallwert gibt den durchschnittlichen Fallerlös aller stationär behandelten Krankenhausfälle in einem Bundesland wieder. Er wird auf Grundlage der einzelnen Krankenhausbudgets, in jedem Bundesland zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft ausgehandelt. In Hessen wurde vereinbart, dass der durchschnittliche Erlös pro Punkt der Bewertungsrelationen 3.264,35 Euro beträgt. Er hat sich damit im Vergleich zu 2015 um 2,750 Prozent erhöht.

Die Ausbildungskosten der Krankenhäuser im Bereich der Pflegekräfte werden in Hessen über einen Ausbildungsfonds, in den alle Häuser einzahlen, finanziert. Hierüber schließen die Hessische Krankenhausgesellschaft und die Landesverbände der Kostenträger einen Vertrag für jedes Budgetjahr ab. Der Vertrag für 2016 wurde so geschlossen, dass ebenfalls eine Genehmigung zum 1. Januar erteilt werden konnte. Das zu Grund liegende Finanzierungsvolumen ergibt für 2016 einen Zuschlagsbetrag von 76,33 Euro, der in Rechnungen berücksichtigt werden darf, um die Kosten der ausbildenden Krankenhäuser zu decken.+++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön