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Schlechte Kliniken sollen weniger Geld bekommen

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im Kanzleramt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im Kanzleramt
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im Kanzleramt
Quelle: dpa
Minister Gröhe macht sich an die große Krankenhausreform: Gute Kliniken bekommen Zuschläge, schlechte müssen Abschläge hinnehmen. Eine Milliarde ist für den Abbau überflüssiger Häuser vorgesehen.

Krankenhäuser in Deutschland sollen künftig auch nach der Qualität ihrer Behandlung bezahlt werden. Das sieht der Gesetzentwurf zur Reform der Krankenhausversorgung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor, der der „Welt“ exklusiv vorliegt. Danach knüpft die Krankenhausvergütung künftig auch an Qualitätsaspekten an, heißt es in dem Referentenentwurf. „Es werden Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen eingeführt, die in außerordentlich guter oder unzureichender Qualität erbracht werden.“

Die Krankenkassen hatten diese Regelung lange gefordert, sie wollen nicht länger für schlechte Kliniken zahlen müssen. Zuschläge sind auch für Krankenhäuser vorgesehen, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen. Kliniken, die keine Notfälle stationär behandeln, müssen mit Abschlägen rechnen. Gröhes „Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung“ setzt die Eckpunkte einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe um, die im vergangenen Jahr zur Krankenhausreform vorgelegt wurden. Mit dem Gesetz will Gröhe „auch in Zukunft eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung in Deutschland“ sicherstellen.

Gröhes Gesetz schreibt auch den geplanten Strukturfonds fest, aus dem der Abbau von überflüssigen Kliniken finanziert werden soll. Bund und Länder geben jeweils 500 Millionen Euro für den Fonds, mit dem Überkapazitäten abgebaut, Versorgungsangebote konzentriert und auch die Umwandlung von Kliniken etwa in Pflegezentren oder Hospize finanziell gefördert werden soll. Ende 2018 soll überprüft werden, ob der Fonds zum Strukturwandel beigetragen hat und ob er fortgeführt werden soll.

Jedes vierte Krankenhaus macht Minus

Die Länder verpflichten sich zudem, „mindestens den Durchschnitt der Höhe der in den Haushaltsplänen der Jahre 2012 bis 2014 ausgewiesenen Mittel für die Krankenhausfinanzierung“ beizubehalten. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass die Länder ihre Investitionskosten nicht weiter herunterfahren und die Kliniken ihre Investitionsmittel aus dem laufenden Betrieb erwirtschaften müssen. „Die Länder führen die Krankenhausplanung im Rahmen der Daseinsvorsorge auch weiterhin durch und haben die Investitionskosten für die von der Planung umfassten Krankenhauskapazitäten in notwendigem Umfang bereitzustellen“, schreibt der Gesetzentwurf vor. In Deutschland gibt es rund 2000 Krankenhäuser, rund 30 Prozent der Betten stehen leer. Jedes vierte Krankenhaus schreibt rote Zahlen.

Das Gesetz sieht auch vor, dass der „Abschluss von Qualitätsverträgen“ erprobt werden soll. Die Krankenkassen fordern seit Langem, selektiv nur noch mit den besten Krankenhäusern Verträge abschließen zu können, in die sie dann ihre Versicherten schicken. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD vorgenommen erste Modellverträge zu vier planbaren Operationen, wie etwa an der Hüfte oder am Knie, zu erlauben. Im Gesetz sind jetzt „zusätzliche Anreize“ für Krankenhäuser vorgesehen, mit denen „höherwertige Qualitätsstandards“ vereinbart wurden.

Zudem werden die Krankenhäuser verpflichtet, ihre Qualitätsberichte noch patientenfreundlicher zu gestalten. Auch davon erhoffen sich Experten mehr Wettbewerb unter den Kliniken, wenn sich gut informierte Patienten das beste Krankenhaus auswählen können. Dafür bekommen sie jetzt – so der Entwurf – „leichter nutzbare Informationen über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus in übersichtlicher Form“. Zur Stärkung der Pflegeversorgung der Patienten wird überdies ein Förderprogramm eingerichtet, das bis zum Jahr 2018 Fördermittel von bis zu 660 Millionen Euro vorsieht.

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