Krankenhauseinweisung

Ministerium winkt umstrittene Richtlinie durch

Das Bundesgesundheitsministerium hat die umstrittene Krankenhauseinweisungsrichtlinie unverändert genehmigt. Der KBV passt das gar nicht.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium hat die umstrittene Krankenhauseinweisungsrichtlinie unverändert genehmigt.

Damit wurde den Bedenken der KBV nicht Rechnung getragen. Die KBV hatte Anfang März in einem Schreiben an Gesundheitsminister Hermann Gröhe appelliert, die Richtlinie in der vom GBA vorgelegten Fassung nicht zu genehmigen.

Weil niedergelassene Ärzte demnach vor einer stationären Überweisung künftig sämtliche ambulanten Behandlungsalternativen prüfen sollen, fürchtet die KBV "das Risiko, dass Vertragsärzte sich im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Krankenhauseinweisungen rechtfertigen müssen".

Es sei den Ärzten schlicht nicht möglich, alle ambulanten Optionen in ihrer Gegend zu kennen.

Bei der Vertreterversammlung der KBV im Februar hatten sich die Delegierten gegen die neue Richtlinie ausgesprochen. Gegenüber Gröhe hatte die KBV daraufhin unter anderem gefordert, dass, sollte die Neufassung der Richtlinie genehmigt werden, die Krankenkassen wenigstens zu verpflichten wären, die Vertragsärzte über das ambulante Behandlungsspektrum in Kenntnis zu setzen.

Diese Forderung hat die Standesvertretung nun erneuert. Jetzt müsse „eine Plattform geschaffen werden, die über alle spezifischen ambulanten Behandlungsangebote in den Regionen“ informiert, heißt es. (cw)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“