Gesundheit

Keine Einschränkung von Rettungsdienstleistungen durch Krankenkassenmitarbeiter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
4.375 Unterstützende 3.387 in Deutschland

Dialog abgeschlossen

4.375 Unterstützende 3.387 in Deutschland

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

In kürze geht im Deutschen Bundestag das sog. GKV Versorgungsstärkungsgesetz (GKV VSG) in die zweite und dritte Lesung. Mit Verabschiedung des GKV VSG sollen künftig qualifizierte Krankentransporte aus Anlass ambulanter Versorgung, unter den vorherigen Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen fallen. Damit sollen künftig wieder Sozialversicherungsfachangestellte über die Kostenübernahme ärztlich verordneter Krankentransporte nach Aktenlage befinden.Dies stellt einen klare Verabschiedung aus dem Sachleistungsprinzip dar und gefährdet die Versorgung Kranker und Hilfsbedürftiger.

Begründung

Wie die Krankenkassen mit einem solchen Genehmigungsvorbehalt umgehen, haben sie in denn Jahren 2004-2012 bestens bewiesen. Viele Tausende Patienten blieben auf notwendige Krankentransportkosten selbst sitzen oder konnten ihren Arzt aus finanziellen Gründen nicht mehr aufsuchen. Etliche Patienten wurden entgegen ärztlicher Verordnung in billige Mietwagen umgesteuert und so gefährdet. Selbst eine nicht unerhebliche Anzahl von infektiösen Patienten wurden gegen gesetzliche Bestimmungen in Taxis un Mietwagen befördert. Mit einer Falschaussage begründet die Bundesregierung das Gesetzesvorhaben Angeblich soll damit Klarheit über etwas geschaffen werden, was der Gesetzgeber im Jahre 2004 mit dem GMG schon beabsichtigte. Dies ist falsch. Die Gesetzesbegründung zum GMG erläuterte damals, dass damit den ausufernden Zahlen im Taxi und Mietwagenbereich entgegengetreten werden soll. Die Krankenkassen nutzten das GMG und die hierzu erlassenen Krankentransportrichtlinien rechtswidrig bis 2012, zu Umsteuerung der Kranken und Hilfsbedürftigen in Taxis und Mietwagen. Erst das Bundessozialgericht hat im Jahre 2012 für Rechtsfrieden sorgen können. Dieser Rechtsfrieden wird nunmehr von der Bundesregierung erneut angegriffen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Vielen vielen Dank an alle Unterstützer. Der BKS bedankt sich bei immerhin mehr als 4.000 Unterstützer. Ob das GKV VSG nun so durchgeht, wird sich wohl heute im Bundesrat entscheiden. Die Petition wird sogleich noch den Mitgliedern des Bundesrates zugeführt.

Mit Urteil vom 12. September 2012 hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) darauf hingewiesen, dass KTW-Einsätze keiner Vorabgenehmigung bedürfen (Aktenzeichen B 3 KR 17/11).

Es spricht nichts dagegen, mit dem Taxi zum Arzt zu fahren anstelle mit dem Krankenwagen, wer will kann ja den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche zahlen.

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