Zürich
Das Kinderspital landet vor Gericht einen Teilerfolg

Das Kinderspital Zürich muss seine Fallpauschalen wegen mangelnder Transparenz neu berechnen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht hat es trotzdem einen Teilsieg errungen.

Patrick Gut
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Das Kinderspital muss die bisherigen Fallpauschalen neu verhandeln.

Das Kinderspital muss die bisherigen Fallpauschalen neu verhandeln.

Keystone

Das Kinderspital rechnet seit 2012 – wie alle anderen Spitäler – über Fallpauschalen ab. Weil sich das Kispi nicht mit allen Krankenkassen einigen konnte, hat der Regierungsrat die Pauschale auf 12 800 Franken festgesetzt. Es ist dies der höchste Betrag, den der Regierungsrat einem Spital zugestanden hat. 47 Krankenkassen, die im Kassenverband Tarifsuisse vertreten sind, haben sich gegen die verordnete Pauschale gewehrt.

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in St. Gallen sein Urteil publiziert. Nun muss die Pauschale neu verhandelt werden. Wie schon beim Urteil zum Universitätsspital von letzter Woche kritisiert das Gericht, die Kosten für Forschung und Lehre – sie dürfen nicht in die Fallpauschale einfliessen – seien «nicht ausreichend transparent» ausgeschieden worden.

Besonderheit anerkannt

In anderen Punkten hat das Gericht dem Kispi Recht gegeben. So hat es insbesondere anerkannt, dass Kindermedizin aufwendiger ist als jene für Erwachsene. Eltern werden in die Behandlung einbezogen, Kleinkinder brauchen eine Narkose für ein MRI.

Den Mehraufwand dürfte das Kispi laut BVG im Grunde nicht via eine höhere Fallpauschale verrechnen. Das sei «systemwidrig». In der Einführungsphase aber, «solange die Tarifstruktur die Mehrleistungen der Kindermedizin ungenügend abbildet», hält das BVG höhere Fallpauschalen für «vertretbar».

Korrekt ist auch, dass für das Kinderspital ein separates Benchmarking durchgeführt wird, und dass man dabei auf das zweitgünstigste Spital abstellt. Die Krankenversicherer hatten den Vergleich mit der günstigsten Einrichtung gefordert. «Wir sind erfreut, dass das Gericht die Besonderheiten der Kinderspitäler anerkennt», sagt Urs Rüegg, Assistent der Spitaldirektion in einer ersten Stellungnahme zum Urteil.