Kein Geld bei Fehlgeburt : Barmer will Hebammen-Rechnung erneut prüfen

Riesenwirbel um den Twitter-Post einer Berliner Hebamme!

Der böse Verdacht: Eine Krankenkasse macht einen Unterschied zwischen einer gesunden Geburt und einer Fehlgeburt.

Hebamme Jana Friedrich hatte eine Frau im Anschluss an eine Fehlgeburt zu Hause betreut, reichte für ihre Leistung eine Rechnung bei der Barmer GEK ein. Doch statt des erwarteten Bescheids zur Kostenübernahme bekam Friedrich eine Ablehnung.

In bestem Beamtendeutsch stand dort: „…kann kein Zahlungsausgleich erfolgen, da es sich bei einer Fehlgeburt nicht um eine Entbindung handelt“.

Für Friedrich war das nicht nachvollziehbar. Einen Ausriss des Schreibens veröffentlichte sie heute am frühen Morgen auf Twitter (@hebammenblog). Die Reaktionen folgten prompt, schwankten zwischen Kopfschütteln und Fassungslosigkeit über das Vorgehen der Krankenkasse.

Dort ist man um Schadenbegrenzung bemüht. Barmer-Sprecher Athanasios Drougias sagte zu BILD: „Wir machen keinen Unterschied. Selbstverständlich bekommt eine Hebamme auch bei einer Fehlgeburt Geld für ihre Leistung."

Warum das in diesem Fall nicht geschehen sei und welche Leistungen in Rechnung gestellt wurden, werde jetzt intern geklärt. Zudem gefällt der Barmer die Wortwahl des Schreibens ganz und gar nicht.

„Die Antwort wurde nicht von uns, sondern von einem Abrechnungs-Dienstleister verfasst. In einem solchen Fall muss man wesentlich einfühlsamer sein“, sagte Drougias. „Darüber werden wir auch mit unserem Dienstleister sprechen."

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