EU-Datenschützer fordert strengere Regeln für mobile Gesundheitsdienste

Der neue EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli plädiert dafür, Entwickler und Anbieter von "Mobile Health"-Apps stärker in die Verantwortung zu nehmen und auf "Privacy by Design" zu verpflichten.

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Fitness-Armbänder

(Bild: dpa, Britta Pedersen)

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Mobile Gesundheitsanwendungen wie "Fitness-Tracker" oder telemedizinische Dienste "haben ein großes Potenzial, die Gesundheitspflege und die Leben der Menschen zu verbessern", hält der neue EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli in seiner ersten offiziellen Stellungnahme fest. Big Data und das Internet der Dinge dürften einen großen Einfluss auf den entsprechenden "Mobile Health"-Sektor (mHealth) haben. Allein aufgrund der Menge der abgreifbaren Körperinformationen und der sich daraus ableitbaren Relationen, schreibt der Italiener in dem am Freitag veröffentlichten Papier.

Diese Entwicklung bringt laut Buttarelli aber auch Herausforderungen für die Privatheit der Nutzer mit sich. Der großflächige Einsatz von Big Data könne die Möglichkeiten der Kontrolle der Anwender über ihre eigenen Informationen verringern. Dies liege auch daran, dass den Betroffenen selbst die erhobenen Daten nur begrenzt zur Verfügung stünden, während die verarbeitenden Stellen und Produktanbieter schier komplett darauf zugreifen könnten. Diese seien in der Lage, mit der großen Menge an Informationen über körperliche Zustände, persönliche Vorlieben oder gar Gefühle Profile zu erstellen und diese gegebenenfalls sogar an Dritte weiterverkaufen.

Der Datenschützer appelliert daher an den europäischen Gesetzgeber, die Haftung von Entwicklern und Anbietern von mHealth-Apps sowie von Geräteherstellern auszuweiten. Alle Beteiligten sollten zudem das Prinzip "Datenschutz durch Technik" im Designprozess berücksichtigen, höchste Anforderungen an die IT-Sicherheit berücksichtigen und die Transparenz rund um die verarbeiteten Informationen vergrößern. Funktionen zum Sichern der Privatsphäre müssten von Anfang an standardmäßig aktiviert sein und manuell verändert werden können. Das Nutzen von Datenprofilen für diskriminierende Zwecke sei zu verbieten. (mho)