GKV-VSG

Protest-Konvoi der Krankentransporter

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Berlin -

Krankentransportunternehmen aus ganz Deutschland haben in Berlin gegen das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) protestiert. Dieses sieht vor, dass künftig alle ambulanten Krankenfahrten von den Krankenkassen genehmigt werden müssen. Nach Meinung der Transportunternehmen verschlechtert die Politik damit die Gesundheitsversorgung.

Das Gesetz drohe die Versorgung zehntausender Patienten zu verschlechtern, so der Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste (BKS). Vor allem die Genehmigung kurzfristiger Fahrten sei kritisch: Hilfbedürftige wie alte, multimorbide Menschen könnten Transporte künftig nicht mehr rechtzeitig bewilligt bekommen. Sie wären dann gezwungen, sich auf eigene Kosten einen Transport per Taxi oder Leihwagen zu organisieren. Diese erfüllten jedoch nicht die gleichen Standards.

Nach Ansicht von BKS-Präsident Uwe Fleischer hätte das Gesetz zur Folge, „dass Sozialversicherungsfachangestellte über die Kostenübernahme ärztlich verordneter Krankentransporte entscheiden“. Es sieht vor, dass ambulante Krankentransporte nur noch in Ausnahmefällen bewilligt werden. „Für uns geht es ums Grundsätzliche“, sagt Fleischer. Vielen Patienten würde damit faktisch der Zugang zur medizinischen Versorgung verwehrt. Damit drohten anders als beabsichtigt mehr Menschen als Notfälle im Krankenhaus zu landen.

Mit seinen Kollegen fuhr Fleischer am Mittwoch in einem mehr als 100 Fahrzeuge umfassenden Konvoi von der Berliner Messe zum Brandenburger Tor. Für viele Unternehmen seiner Branche stelle das Gesetzesvorhaben eine akute Existenzgefährdung dar, sagt der BKS-Chef. Dies sei auch deshalb problematisch, weil die Fahrzeuge in einigen Bundesländern auch im Rettungsdienst eingesetzt würden. Die Krankentransportunternehmen verfügten im Gegensatz etwa zu Taxibesitzern über medizinisch geschultes Personal und erfüllten neben technischen auch hohe hygienische Standards. So müssten ihre Fahrzeuge regelmäßig desinfiziert werden.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) habe der Gesetzgeber 2004 den ausufernden Zahlen im Taxi und Mietwagenbereich entgegengetreten wollen. Stattdessen hätten die Krankenkassen die Hilfsbedürftigen in Taxis und Mietwagen umgesteuert. Eine nicht unerhebliche Anzahl von infektiösen Patienten sei auf diese Weise gesetzwidrig befördert worden. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte erst 2012 nach hunderten Patientenklagen entscheiden, dass nur Krankenfahrten per Taxi oder Mietwagen genehmigt werden müssen.

Um das Gesetz zu stoppen, hat der BKS bereits Ende April eine Online-Petition gestartet. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Rettungsdienstleistungen nicht einzuschränken. Die Petition hatte am Mittwochnachmittag jedoch erst 1846 Unterstützer – benötigt werden bis Ende Juni 120.000 Unterschriften.

Alleine in Berlin gibt es jedes Jahr fast eine Million Krankentransporte. Die Hälfte davon ist ambulant – Tendenz steigend. So werden beispielsweise immer mehr Krebspatienten ambulant versorgt und Operationen nichtstationär durchgeführt. In der Hauptstadt müssten laut BKS täglich rund 1500 Krankentransportanträge geprüft werden.

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