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Eine Antwort auf Heinz Lohmann

Von Dr. Susann Breßlein

 

Die kleine Welt der Krankenhaus-Verantwortlichen ist sich einig wie selten: Das Reformgesetz KHSG – kürzlich vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht – ist eine Mogelpackung. Die Qualitätsideen greifen frühestens ab 2017. Die Knebelung der Krankenhäuser sofort. Es gibt einige kosmetische Korrekturen am System und ein Qualitätsversprechens als PR-Gag. Doch die drängendsten Probleme haben die Gesetzesmacher geflissentlich übersehen: die Milliarden Euro umfassende Investitionslücke bei Bauten und medizinischem Großgerät und die Schere zwischen den unabweisbaren Kostensteigerungen etwa bei den Tarifen und den Preiserhöhungen. Verantwortlich dafür sind Regierungen und Gesetzgeber in Bund und Ländern. Sprich, die öffentliche Hand. Umso lauter wird nun erneut die Frage gestellt: Wozu brauchen wir noch kommunale öffentliche Krankenhäuser, wenn die politisch Verantwortlichen es nicht schaffen, den Betrieb dieser Krankenhäuser langfristig sicherzustellen? Heinz Lohmann, der Grandseigneur des Gesundheitswesens, hat diese Frage wieder einmal sinngemäß vor wenigen Tagen auf dem Hauptstadtkongress gestellt. Als Moderator einer Podiumsdiskussion fügte er hinzu, dass er bisher noch keine hinreichende Begründung für die Notwendigkeit kommunaler Krankenhäuser gehört habe. 

 

Der LBK-Verkauf ist kein Argument

Für den Interessenverband kommunaler Krankenhäuser möchte ich Professor Heinz Lohmann an dieser Stelle antworten. Zunächst: Die von Lohmann wiederholt gestellte Frage berührt zwei unterschiedliche Argumentationsebenen. Auf der rechtlichen Ebene ist klar: Der Staat als verfasste Gemeinschaft seiner Bürger, hat die Pflicht, elementare Grundbedürfnisse des Individuums durch eine Übernahme der damit verbundenen Risiken durch die Gesellschaft abzusichern. Daseinsvorsorge ist das Stichwort, und auch wenn es unbestreitbar in diesem Gesamtbereich unterschiedliche Qualitäten gibt – nicht jeder Winterdienst ist hoheitliche Aufgabe –, so steht fest: So wenig wie die Feuerwehr in private Verantwortung delegiert werden kann, so sehr ist es beim Krankenhaus selbstverständlich, dass private und freigemeinnützige (im wesentlichen konfessionelle) Angebote auch von öffentlichem (in der Regel kommunalem) Angebot ergänzt werden müssen. Dieses öffentliche Angebot zeichnet sich dadurch aus, dass es frei ist von privaten Eigeninteressen einzelner Anbieter und auch von weltanschaulich-sozialen Grundsätzen anderer Institutionen. So wie das Schulwesen eine staatliche Pflicht ist und bleiben wird, so verhält es sich rechtsphilosophisch auch mit dem Krankenhauswesen. Daher muss die Frage nach der Notwendigkeit öffentlicher Kliniken auf dieser Argumentationsebene zwangsläufig bejaht werden. Auch wenn Kritiker gern auf die Stadt Hamburg verweisen, die komplett ohne kommunale Krankenhäuser auskommt: Dies ist kein starkes Argument. Möglich wurde in Hamburg der Verkauf des LBK nur, nachdem der Eigentümer, der Stadtstaat Hamburg die Altersversorgungslasten und circa 2.000 Mitarbeiter übernommen hatte. Hätte sich schon vorher dazu entschlossen, wären seine kommunalen Krankenhäuser wirtschaftlich gesund geblieben.

 

Trägervielfalt ist ideal

Andererseits: Das Krankenhaus ist auch keine staatliche Exklusivveranstaltung. Denn Mildtätigkeit beziehungsweise Nächstenliebe zu leben – um nichts anderes handelt es sich in letzter Konsequenz bei einer Leistung, die im Krankenhaus am Nächsten erbracht wird – muss auch anderen Institutionen offen stehen. Konfessionelle, weltanschaulich geprägte und privat motivierte Angebote soll und muss es deshalb ebenfalls geben. 

 

Unwirtschaftliche Strukturen sind nicht tolerierbar

Die spannende - und auch die letztlich operativ entscheidende Frage lautet: zu welchem Zweck wird ein Krankenhaus betrieben? Hier setzen Kritiker kommunaler Betreibermodelle gern an: Ein Krankenhaus müsse wirtschaftlich, also sparsam mit seinen Mitteln umgehen. Verschwendung von Beitrags- und Steuermitteln sei Zweckentfremdung, weil Geld für Dinge ausgegeben werde, die teuer und nicht notwendig seien. Übertriebene Sparsamkeit sei ebenfalls kritikwürdig, so die Kritiker: Werde zu wenig Geld eingesetzt, höhle dies die Substanz des Betriebs aus und gefährde den Zweck der Daseinsvorsorge. In diesem Punkt aber besteht Einigkeit: Es kann und darf nicht sein, dass unwirtschaftliche Strukturen im Krankenhauswesen hingenommen werden! Aber: Es geht auch nicht an, dass Mittel für den notwendigen Unterhalt und die Investitionen in zukunftsfähige Strukturen vorenthalten werden. 

Auch das Argument, Defizitausgleiche der Kommunen für ihre Krankenhäuser seien wegen der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse künftig unmöglich, wiegt nicht als Pfund auf der Waagschale: Selbst wenn im Krankenhaus zumindest in bestimmten Bereichen strukturelle Unterdeckung in Kauf genommen werden muss (die Feuerwehr ist ihr Geld dann Wert, wenn es nicht brennt!), steht diese Tatsache in keinem Zusammenhang zu einer bestimmten Trägerform. Wenn es aber möglich sein sollte, Krankenhäuser ohne Defizit zu führen, dann spielt die Schuldenbremse keine Rolle. Interessant wären dann allenfalls die Bedingungen, unter denen es möglich ist ein Krankenhaus ohne Defizit zu führen. 

 

Ökonomie ist nicht das Problem

Bleiben wir bei diesem letzten Punkt: was sind die Bedingungen für die erfolgreiche operative medizinische und ökonomische Betriebsführung im Krankenhaus? Transparenz ist unverzichtbar. Nur wer umfassenden Überblick besitzt, kann sicher sein, das Richtige zu tun. Eine notwendige Voraussetzung für Transparenz ist, dass sich alle Verantwortlichen im medizinischen und ökonomischen Betrieb austauschen können. Ökonomie ist übrigens nicht das Problem, sondern die Lösung für ein Krankenhaus, weil es getreu dem griechischen Ursprung des Wortes die beste Verwaltung "des Hauses" beschreibt. Anders formuliert: Hier ist Wettbewerb notwendig – der Wettbewerb um die besten Ideen. Die Hauptbedingung schließlich und endlich ist aber, dass jene, die mit einer Aufgabe betraut werden (weil sie mehr von der Sache verstehen), von jenen in Ruhe arbeiten gelassen werden, die sie betrauen (und nicht so viel davon verstehen).

 

Fehlende Investitionen sind das wahre Problem 

Es wäre wünschenswert gewesen, wenn sich ein Forum wie der Hauptstadtkongress, der sich als führender Fachkongress versteht, dieser Schlussfolgerung genähert hätte: Wir brauchen auch kommunale Krankenhäuser, weil sie unserem Selbstverständnis entsprechen. Dem Selbstverständnis einer solidarischen Gesellschaft, die füreinander da ist und Risiken miteinander teilt. Dazu aber braucht es auch eine Politik, die als Gesellschafter der kommunalen Krankenhäuser ihre Verantwortung erkennt und wahrnimmt: Fachleute, die Klinikmanager berufen, sie ihren Job machen lassen, ohne selbst ins operative Geschäft des eigenenKrankenhauses einzugreifen. Und ein Ohr für das Klinikmanagement zu haben, wenn dieses sich einig ist. Und einig sind sich alle darin: Das wirkliche Problem sind die jahrelang vernachlässigten Investitionen und die fehlende nachhaltige Krankenhausfinanzierung. Und dafür sind wiederum die Politiker der Landes- und der Bundesebene verantwortlich. Es wäre schön, wenn beim nächsten Fachkongress genau diese Dinge thematisiert würden. Damit sich die vielen herausragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Krankenhäuser nicht wieder an den Pranger gestellt sehen.

 

Dr. Susann Breßlein ist stellvertretende Vorsitzende des IVKK und Geschäftsführerin der Städtische Kliniken Saarbrücken gGmbH. Der hier dokumentierte Text erschien zuerst als Gastkommentar im Branchenmedium kma-online

 





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