Kommentar

Dynamik in der Spital-Branche

Der Druck im Spitalbereich wächst. Der Bund muss aber mitziehen.

Daniel Gerny
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Seit die beiden Basel zur Frage einer Wiedervereinigung unterschiedlich abgestimmt haben, ist die politische Zusammenarbeit in der Region schwieriger geworden. Es ist deshalb bemerkenswert, dass die Basler Regierungen den Zusammenschluss des Universitätsspitals Basel-Stadt und des Kantonsspitals Basel-Landschaft gerade jetzt vorantreiben. Das zeigt, dass der Wettbewerb im Gesundheitswesen anzieht. Nur wer über gesunde Strukturen verfügt, hat Zukunft. In Baselland ist dies nicht mehr der Fall: Die Patientenzahlen gehen zurück, die Zahlen werden rot. Eine schlanke und effiziente Spital-Landschaft ist der einzige Weg, damit medizinische Qualität bezahlbar bleibt.

Genau dies hatte der Gesetzgeber vor, als er vor einigen Jahren die neue Spitalfinanzierung einführte und den Wettbewerb stärkte. Basel ist dabei in Sachen Spital-Fusion kein Vorreiter: Die Spitäler in der Region Bern schliessen sich schon 2016 zu einem integrierten System an sechs Standorten innerhalb einer einzigen Aktiengesellschaft zusammen. Auch dort gehen Kliniken unterschiedlicher Kategorien eine Allianz ein. Die Argumente für diese Fusion sind dieselben wie in der Nordwestschweiz: Ein flächendeckendes, möglichst breites Angebot, wie es früher zum Selbstverständnis jeder Region gehörte, ist nicht mehr zeitgemäss und zu teuer. Auch in Zürich wird diese Diskussion geführt – wenngleich der Mut für den grossen Wurf nach Berner und Basler Vorlage hier noch fehlt. Vorerst arbeiten das Universitätsspital und das Triemli nur in der Herzchirurgie zusammen.

Doch der Trend hin zu grösseren Spitälern mit klar definierten Aufgaben geht weiter. Der Druck auf die Akteure im Gesundheitswesen nimmt zu. Es ist deshalb notwendig, dass sich auch die Gesetzgebung des Bundes weiterentwickelt. Das Krankenversicherungsgesetz enthält noch immer Fehlanreize, die die Effizienz im Land hemmen: So befinden sich die Kantone in einer Mehrfachrolle als Leistungserbringer, Kostenträger und Regulator – und damit in Interessenkonflikten zum Nachteil der privaten und ausserkantonalen Konkurrenz. Ambulante und stationäre Leistungen werden unterschiedlich abgerechnet, was zu Verzerrungen führt und die Wahl der Therapieform beeinflusst. Auch die Spitalplanung mithilfe kantonaler Spitallisten muss unter die Lupe genommen werden. Bei aller Bewegung in den Kantonen: Es sind die Rahmenbedingung des Bundes, die den Takt vorgeben.

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