Freigabe für die Beteiligung des Deutschen Roten Kreuzes am Blutspendedienst der Charité

13.07.2015

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb des Blutspendebereichs der Charité – Universitärmedizin Berlin durch das Unternehmen Zentrum für Transfusionsmedizin und Zelltherapie Berlin gemeinnützige GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Charité und der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH, nach intensiver Prüfung freigegeben. Die DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH ist eine 100%ige Tochter der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen gGmbH, dem DRK-Blutspendedienst mit der größten Ausdehnung im Bundesgebiet. Die Unternehmen planen, dass künftig das Gemeinschaftsunternehmen - vorrangig für die Charité - Blutspenden entgegennehmen und Blutprodukte herstellen und vertreiben soll.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Auf dem konzentrierten Markt für Blutprodukte gibt es außer den Zusammenschlussbeteiligten nur wenige Anbieter, insbesondere die bundesweit vertretenen DRK-Blutspendedienste. Im Raum Berlin hat die an dem Vorhaben beteiligte DRK-Blutspendedienst Nord-Ost in bestimmten Bereichen eine marktbeherrschende Stellung. Daher wurde das Vorhaben vom Bundeskartellamt in Hinblick auf die Reichweite der räumlichen Märkte und die zunehmende Konzentration in dieser Branche besonders sorgfältig untersucht. Im Ergebnis bestanden aber gegenüber diesem Zusammenschluss keine wettbewerblichen Bedenken.“

Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben ergeben, dass bei den Blutprodukten zwischen den Produkten Erythrozytenkonzentrat, Thrombozytenkonzentrat und Plasma zur klinischen Anwendung zu unterscheiden ist. Bei Erythrozytenkonzentraten ist aufgrund der unterschiedlichen Vertriebs- und Preisstruktur wiederum zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich zu unterscheiden.

Das Vorhaben war freizugeben, da der Zusammenschluss im Raum Berlin nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führen wird. Beim Vertrieb von Erythrozytenkonzentrat im Raum Berlin und Brandenburg hat die DRK-Blutspendedienst Nord Ost zwar einen Marktanteil von über 80%. Diese marktbeherrschende Position verstärkt sich aber nicht durch den Zusammenschluss mit dem Blutspendebereich der Charité. Wie bereits vor dem Zusammenschluss, wird der Blutspendebereich der Charité weiterhin vorrangig die Charité beliefern. Der Bedarf der Charité wird durch die Eigenproduktion nicht vollständig gedeckt. Die Klinik wird deshalb auch weiterhin als Nachfrager von Erythrozytenkonzentrat auftreten und entsprechende Ausschreibungen vornehmen, bei denen auch dritte Anbieter zum Zuge kommen können. Wie bisher werden die von dem Blutspendebereich der Charité hergestellten Blutprodukte im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Notfallversorgung auch an andere Krankenhäuser und Nachfrager geliefert.

Bei den übrigen Märkten für Thrombozytenkonzentrate und Plasma zu klinischen Anwendung in Berlin und Brandenburg handelt es sich um sog. Bagatellmärkte gemäß § 36 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit einem Umsatz von unter 15 Mio. € im vergangenen Jahr. Ein Untersagung von Fusionen auf solchen Bagatellmärkten ist nach dem GWB nicht möglich.

Blutprodukte sind Arzneimittel (§ 4 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes). Die Nachfrager, wie Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte, decken ihren Bedarf überwiegend bei den jeweiligen DRK-Anbietern in ihrem Bundesland. Das Blutspendewesen in Deutschland befindet sich derzeit in einer Umbruchphase. Es ist bislang geprägt von einem Drei-Säulen-Modell. Nach Zahlen des Paul-Ehrlich-Institutes für 2014 werden bundesweit bei den klassischen „Blutkonserven“, den Erythrozytenkonzentraten, ca. 70% von den DRK-Blutspendediensten, ca. 21% von staatlichen und kommunalen Diensten und ca. 9% von privaten Unternehmen produziert. Die Preise für Blutprodukte variieren von Anbieter zu Anbieter und von Region zu Region in Deutschland. Ob das unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten zu begrüßende Drei-Säulen-Modell in Zukunft Bestand haben wird, ist derzeit schwer abzusehen. Kommunale Blutspendedienste haben laut öffentlichen Verlautbarungen teilweise finanzielle Probleme, wodurch ihre Aufrechterhaltung in der derzeitigen Form in Frage gestellt wird. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass zunehmend Gemeinschaftsunternehmen unter Beteiligung verschiedener DRK-Blutspendedienste und universitärer Einrichtungen gegründet werden. Im Rahmen von fusionskontrollpflichtigen Zusammenschlussvorhaben können die Marktveränderungen nur daraufhin untersucht werden, ob der wirksame Wettbewerb auf den jeweils betroffenen regionalen Märkten erheblich behindert wird. Im vorliegenden Verfahren lagen insofern die Untersagungsvoraussetzungen nicht vor.

Weitere Informationen finden sich in der Entscheidung, die auf der Internetseite des Bundeskartellamts abgerufen werden kann. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version:

  • Clearance of participation of German Red Cross (DRK) in Charité blood donation service

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