Kanton Zürich
Fallpauschalen: Versicherer und Spitäler einigen sich

Der Regierungsrat hat soeben neue Spitaltarife genehmigt. Aktuell liegt ein weiterer Vorschlag auf seinem Tisch.

Patrick Gut
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Spitalärzte stehen Fallpauschalen skeptisch gegenüber (Archiv)

Spitalärzte stehen Fallpauschalen skeptisch gegenüber (Archiv)

Keystone

Die Höhe der Fallpauschalen hat seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 für viel Juristenfutter gesorgt. Jetzt wird im Kanton Zürich erstmals Licht sichtbar am Ende des Tunnels. Tarifsuisse hat sich im Auftrag von Krankenkassen, die rund 75 Prozent der Versicherten im Kanton repräsentieren, mit dem Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) geeinigt. Rückwirkend auf den 1. Januar 2015 soll eine Fallpauschale von 9564 Franken für Akutspitäler mit Notfall respektive 9364 Franken für solche ohne Notfall gelten. Vom Deal ausgenommen sind die universitären Spitäler – sie bekommen mehr Geld – und das Triemlispital.

Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Multiplikation der Fallpauschale mit einem Faktor, der sich aus der Komplexität eines Falles ergibt. Als Beispiel: Im Spital Bülach lag die durchschnittliche Fallschwere im Jahr 2014 bei 0,85.

Die Regierung bestimmte

Zu einem früheren Zeitpunkt hatte der Regierungsrat die Fallpauschale auf 9500 Franken festgesetzt. Dies, weil die Krankenkassen – vertreten durch Tarifsuisse – und die Spitäler nicht einig geworden waren. Eine Hürde muss die neue Abmachung zwischen Tarifsuisse und den Zürcher Krankenhäusern noch nehmen: Der Zürcher Regierungsrat muss die Fallpauschalen genehmigen. Dabei dürfte es sich allerdings um eine reine Formsache handeln.

In einem gestern publizierten Entscheid hat der Regierungsrat nämlich praktisch identische Fallpauschalen bereits akzeptiert. Diese hat der Verband der Zürcher Krankenhäuser mit der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas und KPT) ausgehandelt. 9575 Franken dürfen Akutspitäler mit Notfallstation laut dieser Abmachung für ihre stationären Leistungen ab dem
1. Januar 2015 verrechnen; bei Spitälern ohne Notfall sind es 200 Franken weniger. Die 11 Franken Differenz zur Pauschale, welche Tarifsuisse ausgehandelt hat, wird mit der Teuerung und Qualitätsmessung begründet.

Auch der zwischen HSK und VZK ausgehandelte Tarif gilt nicht für alle Akutspitäler auf der Spitalliste. Ausgenommen sind etwa die universitären Spitäler sowie das Kantonsspital Winterthur, das Stadtspital Triemli und die Klinik Hirslanden. (pag)