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Krankenhaus-Debatte

„Bistum hat niemanden an Übernahme gehindert“

Greven

Der Grevener Ulrich Stratmann hatte in einem Schreiben an das Bistum Bischof Genn für die unerquickliche Situation in Greven mitverantwortlich gemacht. Nun kontert der Bischof die Kritik. Wer einfache Lösungen für möglich halte, liege falsch.

wn

Die Bistumsleitung hofft, „dass es nunmehr in absehbarer Zeit zu einer Lösung kommt “.  
Die Bistumsleitung hofft, „dass es nunmehr in absehbarer Zeit zu einer Lösung kommt “.   Foto: Peter Beckmann

Ulrich Stratmann schrieb namens des VdK Reckenfeld an den Bischof und forderte ihn darin auf, für die Übernahme des Krankenhauses in Greven durch einen katholischen Träger einzutreten. Nun liegt die Antwort des Bistums vor. Bischof Dr. Felix Genn ließ die Justiziarin Gisela Kaup die Situation zusammenfassen.

Dass die Krankenhäuser in Greven, Emsdetten und Borghorst nicht mehr wirtschaftlich zu führen gewesen seien, sei insbesondere auf das Abrechnungssystem nach Fallpauschalen zurückzuführen. Und: Die immer stärkere finanzielle Schieflage „war im wesentlichen auf eine zu geringe Auslastung zurückzuführen“, heißt es vom Bistum. „Die Kirchengemeinden, aus denen sich die Häuser ursprünglich entwickelt hatten, haben in den vergangenen Jahren in nicht unerheblichem Umfang Finanzmittel in die GmbH eingebracht, um die Häuser zu retten, was jedoch leider nicht gelungen ist. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Planungen des Landes den Abbau von Krankenhausbetten im Kreis Steinfurt vorsehen, da die prognostizierten Fallzahlen nicht ausreichen, in einem relativ geringen Abstand drei Krankenhäuser aufrecht zu erhalten“, lässt die Justiziarin weiter wissen.

Die Situation sei „äußerst kompliziert; alle, die in den vergangenen Wochen – auch öffentlich – ganz einfache Lösungen präsentierten, liegen leider falsch. Zur Übernahme aller drei Standorte war kein Krankenhausträger bereit.“ Das Bistum habe niemanden gehindert, die Krankenhäuser zu übernehmen – und hätte es auch gar nicht tun können.

Stratmanns Behauptung, dass der Bischof das Sagen über die Zukunft der Krankenhäuser habe, ließ er die Forderung folgen, dass das Bistum nicht darauf verweisen solle, nicht zuständig zu sein. „Dennoch müssen wir genau dies tun“, erhält er nun als Antwort. „Das Bistum führt über die Krankenhäuser nur eine beschränkte Aufsicht, es ist an den Krankenhäusern nicht beteiligt“, lässt der Bischof klarstellen. Dennoch habe das Bistum 500 000 Euro zur Verfügung gestellt, um den Mitarbeitern das Weihnachtsgeld auszahlen zu können. Im Falle einer Übernahme durch die beiden Stiftungen sei das Bistum auch bereit, sich an einer Transfergesellschaft zu beteiligen.

„Es bleibt zu hoffen, dass es nunmehr in absehbarer Zeit zu einer Lösung kommt. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen muss das Bistum aber im Blick haben, in welchem Umfang Kirchensteuermittel eingesetzt wer-den können. Das Bistum ist nicht in der Lage, Strukturen aufrecht zu erhalten, die seitens der Politik nicht mehr gewünscht sind oder von den Patienten nicht angenommen werden.

Hinsichtlich der Verpflichtung der DKM verweist das Bistum Strtamann an eben diese Kasse. Der Aufsichtsrat, dessen Vorsitzender Herr Generalvikar Kleyboldt bis zur letzten Hauptversammlung war, ist für das operative Geschäft in Einzelfällen nicht zuständig; dies obliegt vielmehr dem Vorstand. Die Aussage, die DKM sei das Kreditinstitut des Bistums ist nicht korrekt.“ Das Bistum sei mit knapp sieben Prozent an der Genossenschaftsbank beteiligt. Sie unterliege als Bank sämtlichen rechtlichen Bestimmungen – dürfe also zum Beispiel nicht auf bestehende Forderungen einfach verzichten.