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Gesundheitsministerium richtet Stabsstelle für Patientenschutz ein – Rundt: weiterer wichtiger Schritt für mehr Sicherheit

Zukünftig wird in Niedersachsen ein Patientenschutzbeauftragter oder eine -beauftragte auf Landesebene die Rechte erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen stärken und ihre Be­lange unterstützen. Das hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Sitzung am (heu­tigen) Dienstag be­schlossen. Dafür wird eine Stabsstelle im Gesundheitsministerium einge­richtet, die die be­reits bestehenden Strukturen ergänzen wird.

Aufgabe der Beauftragten wird es sein, die lokal ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecherin­nen und -fürsprecher in den Krankenhäusern zu beraten und zu unterstützen. Dazu zählt bei­spielsweise die Formulierung von Handlungsempfehlungen. Daneben soll der künftige Be­auftragte auch die Leitung des Sozialministeriums in sämtlichen Fragen des Patientenschut­zes beraten. Außerdem werden die Erfahrungen der ehrenamtlichen Fürsprecherinnen und Fürsprecher in den Kranken­häusern zusammengestellt, bewertet und dem Landtag in einem Bericht zur Verfügung gestellt.

Die niedersächsische Gesundheitsministerin Cornelia Rundt bezeichnete die Einrichtung der Stabsstelle als weiteren wichtigen Schritt, um Patienten in Niedersachsen noch besser zu schützen. Die neue Funktion sei ein wichtiges Bindeglied zwischen Kostenträgern wie Kran­kenkassen, Krankenhäusern und der Landesregierung.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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