Oldenburg - Das Klinikum Oldenburg will seine Rechtsform ändern: Aus der bisherigen gemeinnützigen GmbH soll künftig eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) werden. Hintergrund ist, dass das Klinikum als AöR einfacher mit der European Medical School (EMS) zusammenarbeiten und im Einzelfall auch Dienstherr für Beamte sein könne, erläuterte Klinikums-Geschäftsführer Dr. Dirk Tenzer jetzt dem Finanzausschuss des Stadtrats. Da das Klinikum zu 100 Prozent im städtischen Besitz ist, muss der Rat dem Änderungswunsch zustimmen.

Tenzer erläuterte, dass die Änderung gleichzeitig der Weiterentwicklung der Universitätsmedizin in Oldenburg und den Beschäftigten dienen könne. Das Klinikum könne als gGmbH die Leistungen von Mitarbeitern für Lehre und Forschung nicht mit der Universität abrechnen, und Krankenkassen zahlten für diese Leistungen überhaupt nicht. Wer in solchen Projekten arbeite, müsse heute einen zweiten Arbeitsvertrag für die Laufzeit abschließen – mit schlechterer Steuerklasse: „Das tut manchem Beschäftigten richtig weh.“ Als Anstalt öffentlichen Rechts könne das Klinikum der Universität der Uni für solche Leistungen Rechnungen stellen, die Entlohnung der Angestellten bliebe gleich.

Zudem würde die Änderung der Rechtsform es dem Klinikum erleichtern, Spitzenkräfte abzuwerben, die als Beamte in Wissenschaftseinrichtungen anderer Bundesländer tätig seien, sagte Tenzer. Die würden nur nach Oldenburg wechseln, „wenn sie Beamte bleiben können“. Zusammenfassend könne man sagen, dass sich die Universitätsmedizin in Oldenburg nur dann „so entwickeln kann, wie wir es uns wünschen, wenn wir die Rechtsform ändern“.

Tenzer versicherte, die Rechtsformänderung des Klinikums sei mit den anderen Krankenhäusern – Pius und Evangelisches – in enger Absprache geplant worden. Die anderen Kliniken könnten als Stiftungen nicht Anstalten öffentlichen Rechts werden, man werde aber Kooperationen schmieden, in deren Rahmen auch die anderen Krankenhäuser von den neuen Möglichkeiten profitieren könnten.

Über Einzelheiten in der neuen Satzung, der der Rat noch zustimmen muss, herrscht bei den Fraktionen von Grünen und CDU/FW-BFO noch Beratungsbedarf. Eine Entscheidung über die Änderung soll in der Ratssitzung am 29. Februar fallen, wurde beschlossen.