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Sondervermögen für Modernisierungen geplant / Angeschlagene Oste-Med-Kliniken vor Veränderungen Land will Investitionsstau in Krankenhäusern abbauen

Landkreis Osterholz. Die Landesregierung will ab 2017 ein Sonderprogramm auflegen, um den Investitionsstau bei den Krankenhaus-Investitionen abzubauen. Das teilte ein Sprecher des Sozialministeriums in Hannover mit.
30.08.2016, 00:00 Uhr
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Von Bernhard Komesker und Irene Niehaus

Landkreis Osterholz. Die Landesregierung will ab 2017 ein Sonderprogramm auflegen, um den Investitionsstau bei den Krankenhaus-Investitionen abzubauen. Das teilte ein Sprecher des Sozialministeriums in Hannover mit. Demnach solle ein Sondervermögen von 670 Millionen Euro aufgelegt werden; entschieden werde im Oktober.

Neben dem regulären Investitionsprogramm, aus dem jährlich 120 Millionen Euro in die Kliniken fließen sowie der sogenannten Bettenpauschale von 115 Millionen Euro gibt es bereits einen sogenannten Strukturfonds, an dem sich Bund, Länder und Kommunen beteiligen. Er enthält 92,3 Millionen Euro für Umstrukturierungen in Niedersachsens Kliniklandschaft. Für das Osterholzer Kreiskrankenhaus sind in diesem Jahr aus den genannten Quellen keine großen Investitionsbeihilfen vorgesehen.

Das Sondervermögen als dritte Säule würde Krankenhaus-Investitionen ab 2017 erstmals mit 16 Millionen Euro sowie von 2018 bis 2020 jährlich mit 32 Millionen Euro fördern, und zwar, indem Zins und Tilgung der Investitionskredite finanziert werden. Fachleute beziffern den Investitionsstau allerdings auf landesweit 1,7 Milliarden Euro. Die SPD-Bundespolitikerin Christian Jantz-Herrmann sagte, sie gehe davon aus, dass von den zusätzlichen Mitteln nun auch das Kreiskrankenhaus Osterholz sowie die beiden Standorte der Aller-Weser-Klinik profitieren. „Das ist neben weiteren Maßnahmen äußerst wichtig für einen langfristigen Erhalt der für unsere Region so wichtigen Krankenhäuser.“

Der Osterholzer Kreiskrankenhausleiter Klaus Vagt sprach gestern von einem Schritt in die richtige Richtung, den er sehr begrüße. Es gelte allerdings, die Investitionsbeihilfen dauerhaft zu verdoppeln. „Wir hoffen, mit der seit Jahren anstehenden Verlegung und Modernisierung der Intensivstation nun auch zum Zuge zu kommen.“ Die Kosten beziffert Vagt mit „grob geschätzt zwei Millionen Euro“.

Unterdessen ist die wirtschaftliche Lage der Oste-Med-Kliniken in Zeven und Bremervörde weiterhin stark angespannt. 2015 hatten sie ein Defizit von 1,9 Millionen Euro. Gegenüber 2014 sei dies zwar eine deutliche Verbesserung von mehr als 700 000 Euro, teilt Gerd Hachmöller von der Stabsstelle Kreisentwicklung im Landkreis Rotenburg mit. Allerdings seien noch erhebliche finanzielle Anstrengungen nötig.

Mittlerweile ist auch der neue Krankenhausplan der Landesregierung bekannt. Er legt Standorte, Fachabteilungen und Klinikbetten fest. Für Osterholz-Scharmbeck sind es 123 Betten, für Lilienthal wurden 76 genehmigt. Für die Oste-Med-Kliniken sind 182 Betten ausgewiesen, davon 80 für Zeven und 102 für Bremervörde. Für die angeschlagenen Häuser im Kreis Rotenburg besonders wichtig: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kommt die Schließung eines öffentlichen Krankenhauses erst dann in Betracht, wenn es aus dem Krankenhausplan herausgenommen werde, weil für seinen Betrieb kein Bedarf der Bevölkerung mehr bestehe. Rotenburgs Landrat Hermann Luttmann ist sich sicher, dass das Urteil helfe, bei der Finanzierung des Martin-Luther-Krankenhauses Ansprüche gegenüber dem Land durchzusetzen.

Nach dem Einstieg der Elbe-Kliniken Stade-Buxtehude mit 51 Prozent bei den Oste-Med-Kliniken wollen die neu formierten Oste-Med-Gremien im September über erste Strukturveränderungen beraten und entscheiden. Die stationäre Chirurgie soll in Zeven in eine ambulante umgewandelt, die Schmerztherapie gestärkt werden. Für Zeven seien circa 60 Klinikbetten angestrebt, so Hachmöller. Auch die Verzahnung mit der Altenpflegeeinrichtung in Zeven solle vorangetrieben werden. Für Bremervörde sollen die wohnortnahe Grundversorgung in allen klassischen Fachdisziplinen und die Geriatrie ausgebaut werden. Die Geburtshilfe soll erhalten bleiben.

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