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Zug
Die Zuger Gesundheitsdirektion will keine eigene Organisation für das elektronische Patientendossier schaffen: Sie setzt vielmehr auf einen überregionalen Zusammenschluss. In Frage kommt derzeit eine Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich, Aargau oder Luzern.
Eine eingesetzte Arbeitsgruppe wird nun die verschiedenen möglichen Anschlussoptionen prüfen, wie die Zuger Gesundheitsdirektion am Freitag mitteilte.
Spitäler in der Schweiz müssen bis 2020 den Datenaustausch über das elektronische Patientendossier (EPD) gewährleisten, Pflegeheime bis 2022. Dazu haben sich diese Institutionen einer sogenannten EPD-Gemeinschaft anzuschliessen.
"Die Gründung einer EPD-Gemeinschaft ist komplex und geht mit grossem Aufwand einher", heisst es in der Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion. Schweizweit würden nur wenige solche Organisationen entstehen. Der zuständige Regierungsrat Martin Pfister (CVP) plädiert deshalb dafür, dass sich die Zuger Leistungserbringer einer überregionalen Gemeinschaft anschliessen.
Hinweis: Weitere Fakten zum elektronischen Patientendossier »
Das elektronische Patientendossier ist ein virtuelles Dossier, über das behandlungsrelevante medizinische Daten wie Röntgenbilder, Spitalaustrittsberichte, Labordaten, Medikationslisten oder Pflegedokumentationen elektronisch abgerufen werden können. Zugang zum Dossier haben ausschliesslich die an einer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen sowie die Patientinnen und Patienten. Letztere haben zudem die Möglichkeit, eigene Daten wie zum Beispiel Informationen über Allergien, die Patientenverfügung oder Kontaktdaten von im Notfall zu benachrichtigenden Personen im Dossier zu speichern. Mit der Einführung des elektronischen Patientendossiers sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht, die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.
sda/rem