Deutsche Krankenhausgesellschaft/GKV-Spitzenverband Keine Einigung bei Zentrumszuschlägen

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Besonders Krankenhäuser haben gespannt darauf gewartet, wie die Verhandlungen zu den bundeseinheitlichen Kriterien für Zentrumszuschläge zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband ausgehen werden. Die Antwort: Sie sind gescheitert. Nun soll die Schiedsstelle angerufen werden, erklärt ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands.

Kliniken können für Schwerpunktzentren dem Krankenhausentgeltgesetz zufolge gesonderte Zuschläge erhalten. Allerdings nur dann, wenn diese von dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses umfasst sind, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am 8. September. Die Klägerin ist Trägerin eines Krankenhauses in Goslar, das im Jahr 2009 mit einer Fachabteilung für Frauenheilkunde im Krankenhausplan des Landes Niedersachsen aufgeführt wurde. Bereits 2015 hatte das Lüneburger Oberverwaltungsgericht das Goslarer Brustzentrum mit der Begründung abgewiesen, dass ihr die „besonderen Aufgaben eines Brustzentrum“ fehlen. Die Aufnahme in den Landeskrankenhausplan mit der Fachrichtung Frauenheilkunde genüge nicht, um einen Versorgungsauftrag für die besonderen Aufgaben zu begründen. (Aktenzeichen: 3 C 6.15, 3 C 11.15 bis 3 C 13.15).

Einigen sich DKG und GKV-Spitzenverband noch dieses Jahr?

Wann eine Klinik ein Zentrum darstellt und dafür eine Sondervergütung erhält, ist auch ein strittiger Punkt zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband bei den Verhandlungen zu den Zentrumszuschlägen für das kommende Jahr. „Nicht jedes Krankenhaus kann Zentrum sein. Besondere Aufgaben, die nicht über DRG-Fallpauschalen finanziert werden können, müssen aus Sicht der Krankenkassen an Krankenhäusern konzentriert werden, die entsprechende Voraussetzungen dafür bieten und vom Land dazu bestimmt werden“, sagt ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes auf Anfrage der Presseagentur Gesundheit. Eigentlich hätten sich die beiden Vertragspartner bis zum 31. März einigen müssen. Nun soll die Schiedsstelle angerufen werden, um idealerweise noch dieses Jahr eine Einigung zu erzielen. „Wir haben, auch aufgrund der verstrichenen gesetzlichen Frist, die Schiedsstelle angerufen, um eine Umsetzung der Zuschläge ab 2017 zu garantieren“, erläutert der GKV-Sprecher. Wann die mündlichen Verhandlungen beginnen, stehe allerdings noch nicht fest.