Wer in Zukunft unterstützt werden könnte
Status der Stiftung soll rechtlich geklärt werden. Warum der Stiftungszweck neu definiert werden soll
Ist die Heilig-Geist-Spital-Stiftung nun eine fiduziarische, also eine treuhänderische, oder eine eigenständige Stiftung? Und wie geht man mit dem Stiftungsvermögen um, nachdem sich ja künftig die Caritas um die Pflege älterer Bürger kümmert, das Heilig-Geist-Spital einer anderen, völlig neuen Nutzung zugeführt wird? Dieser Frage nachzugehen, hatte der Rechnungsprüfungsausschuss – und da vor allem dessen Vorsitzender Stefan Meiser – angeregt.
Ihn treiben länger schon diese beiden Fragen um. Bislang habe der Rechnungsprüfungsausschuss von der Rechtsaufsicht am Landratsamt lediglich eine „eigentlich, wenn aber“-Antwort bekommen. Eigentlich ist das Landratsamt der Meinung, die Rechtsnatur der Stiftung sei treuhänderisch, empfahl jedoch, wenn weiter Zweifel bestehen, eine Entscheidung des Innenministeriums einzuholen. Die Rechtsaufsicht hatte sich bereits 2011 festgelegt in ihrer Auffassung, es handle sich um eine treuhänderische Stiftung und dies der Stadt so mitgeteilt. „Sollte die Stadt jedoch weiterhin Zweifel an der Rechtsstellung der Stiftung haben und diese rechtssicher klären lassen wollen“, dann sollte dies über das Ministerium geschehen.
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