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Spital-Angestellte erhalten mehr Lohn

Angestellte von öffentlichen Spitälern im Kanton Bern erhalten höhere Schicht- sowie Nacht- und Wochenendzulagen.

Ab 1. April 2016 steigen die Nacht- und Wochenendzulagen in den öffentlichen Berner Spitälern um einen Franken auf 6 Franken pro Stunde, wie der Personalverband VPOD mitteilt. Erstmals habe dieser gemeinsam mit den Verbänden SBK und VSAO sowie mit der Insel Gruppe Lohnverhandlungen geführt. Es sei sowohl mit der Insel Gruppe als auch mit den bisherigen GAV-Spitälern zu einer Einigung gekommen.

Die ausgehandelten Verbesserungen in den GAV-Spitälern entsprechen einer Steigerung der Lohnsumme von 0,9 Prozent. Neu wird eine Nacht- und Wochenendzulage von sechs Franken pro Stunde ausbezahlt, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Ebenfalls eine Verbesserung gibt es für das ärztliche Personal und Fachkräfte bis zur Gehaltsklasse 24: Sie profitieren neu von der Schichtzulage. Dies kostet die Spitäler 0,5 Prozent der Lohnsumme. 0,3 Prozent der Lohnsumme fliesst in den individuellen Gehaltsaufstieg. 0,1 Prozent der Lohnsumme werden in jedem Spital für strukturelle Massnahmen aufgewendet. Damit liegt der Lohnabschluss bei insgesamt 0,9 Prozent.

Erstmals Abschluss mit Insel Gruppe

Seit 1. Januar 2016 ist der Gesamtarbeitsvertrag zwischen den Personalverbänden SBK, VPOD und VSAO mit der Insel Gruppe AG in Kraft. Auch hier wurden laut Mitteilung der Personalverbände Lohnverhandlungen geführt. Die Insel Gruppe erhöht die Schichtzulage ebenfalls von 5 auf 6 Franken und dehnt den Kreis der Anspruchsberechtigten bis Gehaltsklasse 25 aus. Da im Universitätsspital deutlich mehr Ärzte arbeiten, welche nun anspruchsberechtigt werden, kostet dies 0,6 Prozent der Lohnsumme.

Im Weiteren werden in der Insel Gruppe wie in den bisherigen GAV-Spitälern 0,3 Prozent individuell verteilt und 0,1 Prozent für strukturelle Lohnanpassungen verwendet. Wegen des Mehrbedarfs bei der Schichtzulage steigt die Lohnsumme hier insgesamt um 1 Prozent.

120 Millionen fehlen

Belastet waren die Verhandlungen laut Mitteilung durch einen Bundesverwaltungsgerichtsentscheid, der eine massive Senkung der Tarife für ambulante Behandlungen in den Spitälern zur Folge hat. Den öffentlichen Spitälern entgehen dadurch für die Jahre 2010 bis 2016 Einkünfte von rund 120 Millionen Franken, die nun kompensiert werden müssen.

pd/mas