Streit um Krankenhaus-Subventionen beschäftigt den BGH

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Karlsruhe – Darf ein Landkreis seinen finanziell angeschlagenen Kreisklinken unter die Arme greifen und Verluste ausgleichen? Das prüft heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte dies im Falle der Kreiskliniken Calw und Nagold im November 2014 bejaht und in einem Musterverfahren die Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken abgewiesen. Die bisherige Praxis, die bundesweit bei Hunderten Kliniken üblich ist, verstoße nicht gegen EU-Recht und das Wettbewerbsrecht, urteilte das OLG. Dagegen haben die Privatklinken Revision eingelegt. (dpa)

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