Cloppenburg - Wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung in acht Fällen und der fahrlässigen Tötung in drei Fällen zum Nachteil von Patienten hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihre Ermittlungen gegen das Cloppenburger St.-Josefs-Hospital ausgeweitet. Es geht um die Frage, ob Operationen in den elf Fällen möglicherweise „nicht entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt wurden“, so Staatsanwalt Torben Tölle.

Wie berichtet, laufen derzeit bereits Ermittlungen gegen zwei Verantwortliche des Krankenhauses. Sie stehen im Verdacht, operative Leistungen mit Krankenkassen abgerechnet zu haben, die entweder gar nicht erbracht oder nicht in der abgerechneten Höhe erbracht worden sind.

Aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Oldenburg beim Amtsgericht Oldenburg beantragten Durchsuchungsbeschlusses wurden am 27. Januar die Räumlichkeiten des Krankenhauses durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Nunmehr seien die Ermittlungen gegen einen der beiden Beschuldigten wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Tötung ausgeweitet worden, so Tölle.

Im Rahmen dieser Ermittlungen seien am 17. März das Krankenhaus erneut und überdies drei Privatwohnungen durchsucht und weitere Beweismittel sichergestellt worden. Die Auswertung der Beweismittel werde voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Michael große Hackmann, Geschäftsführer des Klinikums, und Dr. Rudolf Kösters, Vorsitzender der Euthymia-Stiftung, erklärten am Freitag in einer Stellungnahme zu den Ermittlungen, dass dem St.-Josefs-Hospital die neu erhobenen Vorwürfe im Wesentlichen bekannt seien.

„Ob im Einzelfall Behandlungsfehler unterlaufen sind, kann durch den Träger nicht beurteilt werden. Die betreffende ärztliche Fachgesellschaft hat dem St.-Josefs-Hospital Cloppenburg auf Anfrage bestätigt, dass die personelle und technische Ausstattung der betroffenen Abteilung die Anforderungen für die Durchführung der komplexen medizinischen Eingriffe erfüllt.“ Weiter habe die Fachgesellschaft festgestellt, dass in den überprüften Fällen „die Grenzen der Diagnose- und Therapiefreiheit nicht überschritten“ wurden und die operativen Maßnahmen „zur Erreichung des Behandlungszieles geeignet“ waren.

„Das St. Josefs-Hospital Cloppenburg wird die ermittelnden Behörden weiterhin aktiv unterstützen. Gleichzeitig prüft das St.-Josefs-Hospital rechtliche Schritte gegen die Person, auf deren Anschuldigungen die gesamten Ermittlungen vermutlich zurückgehen.“

Was die erste Ermittlung in Sachen Verdacht auf Abrechnungsbetrug betrifft, erklärten Hackmann und Kösters, dass im Anschluss an die erste Durchsuchung das Klinikum die fraglichen Abrechnungen durch einen externen Sachverständigen habe überprüfen lassen. Dieser habe bestätigt, dass „eine systematische Falschcodierung im Sinne eines vorsätzlichen Up-Coding von Diagnosen und Operationen nicht vorliegt“. Das St.-Josefs-Hospital Cloppenburg habe dieses Gutachten der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt und sehe den weiteren Ermittlungen gelassen entgegen. „Der Gutachter bestätigt uns in unserer Überzeugung, dass der Verdacht des Abrechnungsbetrugs unbegründet ist.“

Anuschka Kramer
Anuschka Kramer Team Nord