Pressemitteilung | Innovationsfonds

Startschuss für Antragsverfahren auf Fördermittel aus dem Innovationsfonds

Berlin, 8. April 2016 – Projektanträge zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung können ab sofort gestellt werden. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat heute die entsprechenden Förderbekanntmachungen auf seinen Internetseiten veröffentlicht. In den insgesamt sechs Bekanntmachungen sind unter anderem Themenfelder, Förderkriterien, sowie Details zum Antragsverfahren festgelegt.

„Mit diesem Startschuss für die erste Förderwelle des Innovationsausschusses konnten wir unser erstes Ziel erreichen – nun sind die Antragsteller am Zug, förderfähige Projekte vorzulegen“, sagte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Innovationsausschusses, am Freitag in Berlin.

Zwei Förderbekanntmachungen, eine themenspezifische und eine themenoffene, betreffen neue Versorgungsformen, also Projekte, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Über die themenspezifische Förderbekanntmachung können Vorhaben in folgenden Themenfeldern gefördert werden:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen und ländlichen Gebieten,
  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit,
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health,
  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen:
    • ältere Menschen,
    • Menschen mit psychischen Erkrankungen,
    • pflegebedürftige Menschen,
    • Kinder und Jugendliche,
    • Menschen mit seltenen Erkrankungen.

Vier Förderbekanntmachungen betreffen die Versorgungsforschung. Zwei davon adressieren die themenspezifische sowie die themenoffene Versorgungsforschung von Forschungsprojekten zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der themenspezifische Teil enthält folgende Förderschwerpunkte:

  • Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der Versorgung,
  • Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen,
  • Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsteilung und der Schnittstellen sowie der Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte in den Verbesserungsalltag,
  • Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung,
  • Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze,
  • Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung.

Die anderen beiden Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung betreffen die Evaluation und Auswertung von Selektivverträgen nach §§ 73c und 140a SGB V sowie die Evaluation der Richtlinie des G-BA zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.

Förderinteressierte finden nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den Anforderungen, die an Projektskizzen und Anträge gestellt werden, in den jeweiligen Leitfäden und den Allgemeinen Hinweisen und Nebenbestimmungen. Zudem bietet der Projektträger auf Anfrage individuelle Beratungen sowie Informationsveranstaltungen in Form von Web-Seminaren an.

Das Einreichen der Projektskizzen und Anträge erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal des DLR Projektträgers in elektronischer Form.

Themenfelder der zweiten Förderbekanntmachung im Bereich der neuen Versorgungsformen werden sein:

  • Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen,
  • Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung,
  • Verbesserung der Kommunikation von Patientinnen und Patienten, und Förderung der Gesundheitskompetenz sowie
  • Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen.

Daneben wird es einen themenoffenen Bereich geben.