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Präzedenzfall befürchtet

UWG sagt Nein zu UKM-Zuschuss

Kreis Steinfurt

Die unabhängige Wählergemeinschaft im Steinfurter Kreistag wird gegen einen Millionen-Zuschuss zur Rettung des Borghorster Krankenhauses stimmen. Unter anderem fürchtet die UWG, das der Kreis einen Präzedenzfall schaffen würde und künftig auch in anderen Fällen zahlen müsste.

wn

Christoph Boll ist Sprecher der UWG-Fraktion im Kreistag.
Christoph Boll ist Sprecher der UWG-Fraktion im Kreistag.

Die Unabhängige Wählergemeinschaft im Kreis Steinfurt, kurz UWG, wird am kommenden Montag im Kreistag einem 2,5-Millionen-Euro-Zuschuss an das Universitätsklinikum Münster (UKM) für dessen Übernahme des Borghorster Krankenhauses nicht zustimmen. Dies ist das Ergebnis zahlreicher Gespräche und langer fraktionsinterner Beratung.

„Schon ordnungspolitisch wäre ein Ja ein eklatanter Sündenfall. Der ist für uns nach den jüngsten Erklärungen des UKM ausgeschlossen, in denen jede Form von Bestandsgarantie abgelehnt wird. Faktisch ist der vorliegende Beschlussvorschlag der Einstieg in die freiwillige bedingungslose Krankenhaus-Finanzierung. Selbst die Verlagerung der Psychosomatik ist nur eine Absichtserklärung und nicht verbindlich festgeschrieben“, fasst Fraktionsvorsitzender Christoph Boll die UWG-Position zusammen.

Seine Fraktion habe auf die Festschreibung von Emsdetten und eine wenigstens zehnjährige Bestandszusage für das Borghorster Krankenhaus gehofft. „Das hätte uns vielleicht noch Entscheidungsspielräume eröffnet. Das klare Nein des UKM mit dem Hinweis auf die Unwägbarkeiten im Gesundheitswesen zeigt uns aber, dass der Betriebskostenzuschuss keine definitive Rettung ist, sondern allein dem Prinzip Hoffnung folgt, wir aber ebenso mit neuen Zuschusswünschen rechnen müssen, wenn nicht morgen, dann übermorgen“, folgert Kreistagsmitglied Ludwig Reichert.

Letztlich wäre es ein rein politischer Preis, der ohne jede Kenntnis betriebswirtschaftlicher Zahlen überwiesen würde. „Wir wissen weder genau, wofür das Geld verwendet werden soll, noch ob der Zuschuss wirklich notwendig ist. Belegt ist das zumindest durch nichts. Inwieweit dies beihilferechtlich zulässig ist, müssen im Zweifelsfall Juristen beurteilen. Uns reicht das nicht, für die Schaffung eines Präzedenzfalles mit unabsehbaren Folgen“, so Fraktionsvize Albert Üffing. Aufgebracht werden müsse das Geld selbstverständlich von allen Städten und Gemeinden des Kreises über die Kreisumlage, auch wenn es zunächst aus der Rücklage genommen wird.

Das Krankenhaus sei ohne Frage wünschenswert. Ob es aber bedarfsnotwendig ist, könne nicht der Kreis feststellen. Das sei Sache der Landesregierung. In vorauseilendem Gehorsam werde deshalb teilweise versucht, vor der Landes- und Bundestagswahl 2017 zu vermeiden, dass die Ministerin dies entscheiden muss.

Stattdessen, so sieht es die UWG, schreibe die geplante Zuschussgewährung alle im Kreis Steinfurt bestehenden Krankenhäuser faktisch als notwendig fest. Das bedeute, dass spätestens bei Schieflage eines anderen Krankenhauses erneut in die Tasche gegriffen werden müsse, auch wenn heute die Einmaligkeit des Vorgangs beteuert werde. Und niemand könne schlüssig erklären, wie man einen möglichen Zuschusswunsch der Franziskusstiftung ablehnen wolle. Schließlich müsse das von ihr übernommene Grevener Krankenhaus aktuell auch umstrukturiert werden.

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