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Länder wollen jeden Todesfall überprüfen Nach Fall Niels H.: Kampf gegen Morde in Krankenhäusern

Der Sonderausschuss Patientensicherheit des Niedersächsischen Landtags spricht sich für genauere Leichenschauen in den Kliniken aus. Der Entwurf des Abschlussberichts des Gremiums liegt dem WESER-KURIER vor.
25.04.2016, 07:30 Uhr
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Nach Fall Niels H.: Kampf gegen Morde in Krankenhäusern
Von Peter Mlodoch

Der Sonderausschuss Patientensicherheit des Niedersächsischen Landtags spricht sich für genauere Leichenschauen in den Kliniken aus. Der Entwurf des Abschlussberichts des Gremiums liegt dem WESER-KURIER vor.

Zwingende Blutentnahmen nach Todesfällen, Stationsapotheker, Pflichtschulungen und anonyme Meldesysteme sollen Mordserien wie die des Delmenhorster Krankenpflegers Niels H. verhindern helfen. Der Sonderausschuss Patientensicherheit des Niedersächsischen Landtags spricht sich außerdem für genauere Leichenschauen und regelmäßige Mortalitätskonferenzen an den Kliniken aus. Diese und andere Empfehlungen will das Gremium am kommenden Mittwoch in seinem Abschlussbericht beschließen; dessen 31-seitiger Entwurf liegt dem WESER-KURIER jetzt vor.

Die unter Leitung des Göttinger Strafrechtsprofessors Gunnar Duttge erarbeiteten Vorschläge richten sich an Krankenhäuser und ihre Träger, an die Justiz sowie an Landes- und Bundesgesetzgeber. Ein Teil davon befindet sich in Niedersachsen bereits in der Umsetzung oder Planung. Bremen ist deutlich weiter. So gibt es die von dem Ausschuss befürworteten Patientenfürsprecher an allen 14 Klinken verpflichtend bereits seit 2012 – also weit vor Entdeckung der Mordserien in Delmenhorst und Oldenburg. Niedersachsen führt diese ehrenamtlichen und unabhängigen Ombudsleute derzeit ein, zwei Drittel der 183 Krankenhäuser haben laut Sozialministerium in Hannover inzwischen einen eigenen Patientenfürsprecher.

Bremen Vorreiter bei Aufklärung potenzieller Verbrechen in Kliniken

Als Vorreiter sieht sich das Land Bremen auch bei der Aufklärung potenzieller Verbrechen in den Kliniken. „Unsere Antwort auf solche Fälle ist die Einführung der qualifizierten Leichenschau“, sagt Malte Hinrichsen von der Gesundheitsbehörde. Jeder Todesfall solle künftig von einem speziell ausgebildeten Mediziner untersucht werden. Die entsprechende Gesetzesänderung sei auf den Weg gebracht und werde spätestens Anfang 2017 in Kraft treten. Bislang ist jeder normale Arzt zur Feststellung der Todesursache befugt. Darin sehen Experte eine Ursache, dass viele Verdachtsmomente durchs Raster fallen; Schätzungen gehen bundesweit von 1200 Tötungsdelikten aus, die jährlich unentdeckt bleiben.

Der niedersächsische Landtagsausschuss diskutierte zwar über diverse Optionen, etwa den diensthabenden Ärzten nicht mehr die Untersuchung der bei ihnen passierten Sterbefälle zu überlassen. An eine klare Empfehlung wagte sich das Gremium – bislang jedenfalls – nicht heran. Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) hat jedoch schon eine Prüfung der verschiedenen Modelle angekündigt.

Der frühere Krankenpfleger Niels H. war im Februar vom Landgericht Oldenburg wegen zweifachen Mords und drei Mordversuchen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Laut seinem Geständnis hatte er zwischen 2003 und 2005 am Klinikum Delmenhorst etwa 30 todkranken Intensivpatienten ein hochwirksames Herzmittel gespritzt, um damit bei ihnen lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie dann wiederzubeleben. Die Ermittler haben inzwischen mehr als 80 Verstorbene exhumiert und sind dabei auf bisher 24 weitere Verdachtsfälle gestoßen.

Die Anhörungen im Sonderausschuss erbrachten, dass es schon lange vor der Entdeckung Gerüchte bei den Kollegen über Niels H. gab, sich aber niemand traute, diese zu melden. Das Gremium befürwortet daher ein Whistleblowing-System: „Erst die Gewähr von Anonymität und Diskretion beseitigt insbesondere bei Pflegekräften innerhalb eines eingeschworenen Teams die Hemmschwelle, zum Wohle der Patienten aktiv zu werden“, heißt es in dem Bericht. Eine ärztliche Meldebefugnis bei „erkennbar dienstunfähigen Berufsangehörigen“ der Intensivmedizin – analog zur Diskussion bei den Piloten nach dem Germanwings-Absturz – sieht der Ausschuss dagegen kritisch.

Eigene Stationsapotheker gegen Medikamentenmissbrauch

Um künftig einen möglichen Arzneimittelmissbrauch besser und schneller aufspüren zu können, sollen alle Kliniken eigene Stationsapotheker beschäftigen. Aus Sparzwängen bedienen sich immer mehr Häuser externer Apotheken. „Dadurch erhöht sich aber die Schwierigkeit, ungewöhnliche Verwendungsweisen von Medikamenten frühzeitig zu entdecken“, warnt der Sonderausschuss. In Niedersachsen führen noch 28 Krankenhäuser eine eigene Apotheke.

Die vier kommunalen Häuser in Bremen, die im Klinikverbund Gesundheit Nord zusammengeschlossen sind, verfügen über eine gemeinsame Apotheke und eine Arzneimittelkommission. „Ungewöhnliche Gebräuche bei uns würden dadurch eher auffallen“, erklärt eine Sprecherin. Derzeit plane man auch die Einführung von speziellen Stationsapothekern. Dies habe aber nichts mit der Delmenhorster Mordserie zu tun, sondern sei schon länger im Gespräch. Bei den komplexen Abläufen in einer Klinik sei es besser, die Medikamentenversorgung den Fachleuten zu überlassen. „Ärzte und Pfleger können sich dann voll auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren.“

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