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Entlassmanagement: Guter Plan, schlechte Umsetzung

Vorneweg ein kleiner Trost: Nicht nur Apotheker müssen bisweilen in zähen Auseinandersetzungen mit Ärzten und Krankenkassen ringen. Auch die Krankenhäuser haben mit dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Verhandlungspartner, die aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vor allem ihre eigenen Interessen im Blick haben. Die zum Teil erheblich divergierenden Vorstellungen von Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen seien der wesentliche Grund dafür, dass es in Krankenhäusern bis heute keine verbindliche Regelung für das Entlassmanagement gibt, sagte der Vorsitzende der DKG, Georg Baum, beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) in Berlin. Baum ärgert sich darüber. Eigentlich hätte das Procedere zur strukturierten Entlassung von Krankenhauspatienten in die ambulante Versorgung bereits zum Jahresbeginn geregelt sein sollen. Der von DKG, GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) geschlossene Rahmenvertrag weist aber immer noch eine Reihe ungeklärter Punkte auf.

 

Dabei geht es in der Regel darum, über offene Details die eigene Position zu stärken. So fordern laut Baum die Krankenkassen, dass auf jedem von einem Krankenhausarzt ausgestellten Entlassrezept der Name und die Durchwahl des ausstellenden Arztes aufgedruckt werden. Außerdem müsse dieser Arzt grundsätzlich wochentags von 9 bis 15 Uhr erreichbar sein. Dies sei vollkommen inakzeptabel, kritisierte Baum. Das Krankenhaus trete nach außen als eine Institution auf, diese müsse erreichbar sein, aber nicht jeder einzelne Mitarbeiter. Die Kassen beharren auf dieser Regelung. «Gleichzeitig schalten sie aber ab Freitagmittag den Anrufbeantworter an», ärgerte sich der DKG-Chef.

 

Trotz der offenen Fragen hält Baum Entlassmanagement und Entlassrezept für eine gute Sache. Für den Patienten sei es eine große Hilfe, wenn Krankenhäuser Patienten Medikamente für wenige Tage mitgeben oder eine längerfristige ambulante Medikation verordnen dürfen. So könne etwa vermieden werden, dass ein 90-Jähriger an einem Freitagnachmittag aus dem Krankenhaus entlassen werde, ohne eine Möglichkeit, seine benötigten Medikamente zu bekommen. (dr)

 

28.04.2016 l PZ

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