Ersatzkassen fordern Rechtsverordnung zur Strukturqualität an Thüringer Krankenhäusern ein

Die Landesregierung muss sich verstärkt um eine moderne qualitätsbasierte Krankenhausplanung kümmern, wenn sie alle Häuser erhalten will.

„Derzeit besteht die Möglichkeit, mit der Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes vom 11.2.2014 durch eine Rechtsverordnung die Qualitäts- und Strukturanforderungen zu regeln.“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen.

Der Ersatzkassenverband begrüßt deshalb ausdrücklich die durch den gesundheitspolitischen Sprecher der LINKE-Landtagsfraktion geforderte Aktivierung des Diskussionsprozesses unter allen Beteiligten. Jörg Kubitzki möchte die Krankenkassen beim Thema Krankenhausplanung besonders in den Diskussionsprozess zur Größe und Ausstattung von Fachabteilungen der Krankenhäuser einbeziehen. Auch wenn Thüringen bereits ein Krankenhausgesetz hat, versäumte es die alte Landesregierung festzulegen, welche Qualitätskriterien berücksichtigt werden sollen.
Findeklee fordert von der Landesregierung eine schnellstmögliche Erarbeitung einer Rechtsverordnung zu Qualitäts- und Strukturanforderungen ein.

Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sicherzustellen und damit insgesamt zu einer Verbesserung in der Krankenhausversorgung beizutragen.

Kontakt

Kerstin Keding-Bärschneider
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com