Wermelskirchen Krankenhaus muss Service streichen

Wermelskirchen · Nachdem ein Remscheider Kardiologe dem Krankenhaus deutlich gemacht hat, dass die Herzschrittmacher-Kontrolle eine (kostenpflichtige) ambulante Leistung und kein (kostenfreier) Service ist, müssen Patienten jetzt nach Remscheid.

 Herzschrittmacher müssen regelmäßig kontrolliert werden. Das Wermelskirchener Krankenhaus hat das bei ihren Patienten bislang kostenfrei im Rahmen eines Service-Angebotes gemacht.

Herzschrittmacher müssen regelmäßig kontrolliert werden. Das Wermelskirchener Krankenhaus hat das bei ihren Patienten bislang kostenfrei im Rahmen eines Service-Angebotes gemacht.

Foto: Thickstock

Seit Jahrzehnten wird im Wermelskirchener Krankenhaus Patienten mit Herzrhythmusstörungen erfolgreich ein Herzschrittmacher eingesetzt - die Nachsorge war für das Krankenhaus bislang eine Selbstverständlichkeit: Ambulant wurden regelmäßig ortsnah der Schrittmacher kontrolliert. Als kostenfreies Service-Angebot. Daran hat sich jahrzehntelang niemand gestört. Mit diesem Service ist es jetzt aber vorbei. Eine niedergelassene Praxis aus Remscheid hat sich dagegen verwahrt, dass das Krankenhaus diese Leistung anbietet. Bevor es zu juristischen Streitigkeiten kommt, hat die Geschäftsführung die Reißleine gezogen. Die Folge: Das Krankenhaus stoppte die Kontrolle - die Patienten müssen nun nach Remscheid oder in andere kardiologische Praxen in Nachbarstädten fahren.

Siegfried Schrickel war entsetzt: "Wir hatten schon einen festen Termin für die Pflichtkontrolle meiner 81-jährigen Mutter im Krankenhaus. Fünf Tage vor dem Termin wurde uns mitgeteilt, wir müssten uns einen anderen Kardiologen suchen." Betroffen sollen nach seinen Informationen 700 Patienten aus Wermelskirchen sein. "Ich habe im Wartezimmer der Remscheider Praxis allein vier Wermelskirchener getroffen. Zumeist ältere Personen, teilweise mit Gehbehinderungen. Muss das sein, dass wir nach Remscheid müssen? Im Krankenhaus sind doch alle medizinischen Geräte für die Untersuchung vorhanden."

Der Ärztliche Direktor des Krankenhauses, Chefarzt Dr. Volker Launhardt, und Geschäftsführer Christian Madsen bestätigten, dass am Krankenhaus keine ambulanten Herzschrittmacher-Kontrollen mehr durchgeführt werden dürfen. "Das war eine langjährig etablierte Versorgung", so Launhardt gestern. "Wir hatten einige 100 Kontrollen im Jahr." Sie seien unter Service-Gesichtspunkten vom Krankenhaus für Patienten erbracht worden und waren für die Kassen kostenfrei. "Diese Leistungen sind aber dem ambulanten Bereich zugeordnet, für den wir keinen Versorgungsauftrag haben", sagte Madsen. Eine niedergelassene Praxis habe das Krankenhaus darauf hingewiesen, so dass das Krankenhaus aus juristischen Gründen das Angebot nicht mehr anbietet. "Wir würden es gern für unsere Patienten und die hausärztlichen Partner tun, dürfen es aber nicht", sagte unmissverständlich der Geschäftsführer.

Welche Praxis gegen die ambulante Herzschrittmacher-Kontrolle am Krankenhaus vorgegangen sei, wollten Launhardt und Madsen nicht sagen; nach BM-Informationen soll es sich um eine Remscheider Praxis handeln. In Wermelskirchen gibt es keine kardiologische Praxis.

Während das Service-Angebot im Krankenhaus kostenfrei war, kann der niedergelassene Arzt die Kontrolle nun gegenüber der Versicherung abrechnen.

Die neuerliche Regelung ändert aber nichts an der stationären Versorgung im Wermelskirchener Krankenhaus. "Wir werden weiterhin Herzschrittmacher einpflanzen", erklärte der Chefarzt. Auch die stationäre Versorgung von Schrittmacher-Patienten bleibt vollum-pfänglich erhalten. "Wir bedauern diesen Schritt für unsere Patienten", sagte Madsen. "Die Leistungsfähigkeit unseres Hauses bleibt aber erhalten."

(RP)
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