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Tessiner Klinikverband EOC muss Busse wegen Infizierungen zahlen

Der Entscheid des Strafgerichts könnte richtungsweisend für das gesamte Schweizer Gesundheitssystem sein, schrieb der kantonale Klinikverband EOC am Dienstag in einem Communiqué. Es sei bedenklich, dass ein Krankenhausverband eine Generalhaftung übernehmen müsse - der EOC kündigte deshalb an, in Rekurs zu gehen.

Die Tessiner Staatsanwaltschaft hatte bereits im April dieses Jahres mitgeteilt, dass es ihr trotz umfangreicher Abklärungen nicht gelungen sei, die verantwortliche Person für die Hepatitis-C-Infizierungen zu finden. Grund dafür waren gemäss einem Gutachten der Staatsanwaltschaft die mangelhafte interne Organisation.

Der EOC wies die Vorwürfe zurück - die Kliniken böten einen sehr hohen Standard und eine sehr hohe Sicherheit bei den Behandlungen. Ein "Null-Risiko" existiere aber nicht - menschliche Fehler seien in jeder Organisation möglich.

Zur Infektion der drei Patienten war es im Dezember 2013 beim Spritzen eines Kontrastmittels in der Radiologieabteilung des Luganeser Spitals Civico gekommen. Dabei wurden laut der Staatsanwaltschaft grundlegendste Richtlinien nicht eingehalten.

Erheblicher Mehraufwand befürchtet

Sollte der Entscheid des Strafgerichts rechtskräftig werden, so der EOC, könnte dies in Zukunft einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Spitäler in der Schweiz bedeuten: Selbst bei Routinekontrollen müssten alle behandelnden Personen identifiziert werden und diese Angaben darüber hinaus auch noch Monate später verfügbar sein.

In der Schweiz kommt es laut der EOC jährlich zu rund 70'000 Ansteckungen in Spitälern - 2000 davon mit tödlichem Ausgang. Sollte der EOC-Entscheid Schule machen, so müssten in Zukunft alle Spitäler mit Verurteilungen rechnen, auch wenn der oder die Urheberin nicht bekannt seien, so der EOC.

Über die möglichen Entschädigungen für die Betroffenen soll nun noch auf dem zivilrechtlichen Wege entschieden werden.

Der Spitalverband bekräftigte in seinem Schreiben vom Dienstag, alles für die medizinische und psychologische Betreuung der Betroffenen getan zu haben.

SDA