Gesundheitsministerium:Der Kampf um die Kliniken

Isar Klinikum in München, 2015

Durch Vorgaben aus Berlin könnten im kommenden Jahr einmal mehr kleine Krankenhäuser im Freistaat gefährdet sein.

(Foto: Florian Peljak)

Bayern will die Krankenhausplanung nicht aus der Hand geben

Von Dietrich Mittler

Im kommenden Jahr wird es für etliche kleine Krankenhäuser im Freistaat einmal mehr ums Überleben gehen. Und viele Patienten werden womöglich insbesondere in ländlichen Gegenden längere Wege als bislang in Kauf nehmen müssen, um die notwendige Versorgung zu erhalten. Auch die Strecken zur nächsten Geburtsstation könnten künftig weiter werden - bedingt durch neue Vorgaben aus Berlin. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) will diese jedoch nicht kampflos hinnehmen. Auf der Mitgliederversammlung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) im Landtag erklärte die Ministerin am Freitag: "Da lassen wir uns von Berlin nicht reinreden." Die Krankenhausplanung müsse in der Hand der Länder bleiben.

Die Kämpfe um die Planungshoheit über Bayerns Krankenhauslandschaft wird Huml letztlich nicht mit dem Bundesgesetzgeber austragen müssen, sondern vielmehr mit einem mächtigen Gremium, von dem die meisten Patienten in Bayern noch nie etwas gehört haben. Dabei handelt es sich um den "Gemeinsamen Bundesausschuss", das oberste gemeinsame Selbstverwaltungsgremium der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Kassen in Deutschland. Bei der zurückliegenden Gesundheitsreform wurde der Bundesausschuss vom Gesetzgeber unter anderem damit beauftragt, anspruchsvolle Qualitätsindikatoren zu erarbeiten - solche, die letztlich mit darüber entscheiden, ob eine kleine Klinik durchs Raster fällt oder nicht.

Franz Stumpf, den Vorsitzenden der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, treibt dieses Problem um. Nur zu gut ist ihm in Erinnerung, als es jüngst im Herbst darum ging, die Notfallversorgung der Krankenhäuser neu zu regeln. Hier habe der Gemeinsame Bundesausschuss - "heftig unterstützt" vom Spitzenverband der Krankenkassen - einen Anforderungskatalog vorgelegt, den Stumpf mit einem einzigen Wort abkanzelt: "realitätsfern!"

Der Grund für sein hartes Urteil: "Dieser Katalog hätte zum Ergebnis gehabt, dass rund zwei Drittel der Kliniken nicht einmal mehr die Voraussetzungen für eine Basisnotfallversorgung hätten erfüllen können", sagt Stumpf. Hier aber habe der Gesetzgeber "gottlob eingegriffen" und dem Bundesausschuss zur Aufgabe gemacht "die Auswirkungen seines Tuns auf die Versorgung erst einmal zu analysieren, bevor er Beschlüsse fasst".

Auch BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein ist von den gegenwärtigen Ergebnissen des Gemeinsamen Bundesausschusses wenig angetan. "Es spricht ja nichts dagegen, für mehr Qualität in den Krankenhäusern zu sorgen", sagt Hasenbein, aber es könne nicht sein, dass damit letztlich in die Krankenhausplanung eines Bundeslandes eingegriffen werde. Nun solle der Bundesausschuss auch noch festlegen, "welche Entfernung dem Bürger zu einem Krankenhaus zumutbar ist". Letztlich gehe es da um die Frage, welche Kliniken auf dem Land durch Zuschüsse erhalten bleiben. "Und das ist doch nicht Aufgabe eines Bundesausschusses, der in Berlin sitzt", sagt Hasenbein. Vielmehr sei für diese Aufgabe das jeweilige Land zuständig. Bayerns Gesundheitsministerin sieht das auch so.

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