Wilhelmshaven - Die Korruptionsaffäre um die Ruhestandszahlungen an den ehemaligen Wilhelmshavener Krankenhausgeschäftsführer Jörg Brost wird jetzt vom Landgericht Oldenburg überprüft. Gegen insgesamt sechs Beschuldigte hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg nach vierjährigen Ermittlungen jetzt Anklage wegen schwerer Untreue erhoben.

Neben dem ehemaligen Oberbürgermeister Eberhard Menzel (SPD) und dem Begünstigten Brost sollen sich vier Mitglieder städtischer Gremien verantworten, die an der Entscheidung über den „goldenen Handschlag“ an Brost beteiligt waren. Im Visier stehen der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung des damaligen Reinhard-Nieter-Krankenhauses.

Brost war im Alter von 62 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gegangen und hatte monatlich weiterhin 18. 000 Euro aus der Kasse des defizitären Krankenhauses erhalten. Insgesamt sei nach ersten Berechnungen der Ermittlungsbehörden durch die Ruhestandsregelung ein Schaden in Millionenhöhe entstanden.

Sollte es bei einer solchen Schadenshöhe zu Schuldsprüchen kommen, drohen mehrjährige Haftstrafen, die oberhalb einer möglichen Strafaussetzung zur Bewährung liegen können.

Dabei trägt ein Oberbürgermeister höhere Verantwortung als normale Ratsmitglieder. Zu seinen Aufgaben als Chef der Kommunalverwaltung gehört es, Beschlüsse der städtischen Gremien rechtlich zu überprüfen. Dabei wird er im Zweifelsfall durch die Kommunalaufsicht des Landes unterstützt.

Bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, hat das Landgericht die sechs Anklagen zu überprüfen und über die Prozesseröffnung zu entscheiden. Derzeit gibt es weder von der Staatsanwaltschaft noch vom Gericht eine offizielle Stellungnahme zu dem Stand des Verfahrens, weil den Behörden noch Bestätigungen über die Zustellung der Anklage fehlen.

In einem weiteren Fall im Zusammenhang mit dem jetzigen Klinikum Wilhelmshaven dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft an. Hier geht es um mehrere Untreuevorwürfe im Zuge der Übernahme des katholischen St.-Willehad-Hospitals durch das städtische Krankenhaus. Im Zentrum des Verfahrens stehen der jetzige Oberbürgermeister Andreas Wagner (CDU) und Mitglieder verschiedener städtischer Gremien. Die Staatsanwaltschaft prüft unter anderem, ob das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachtet worden ist. Außerdem geht es um den Verzicht der Sparkasse Wilhelmshaven auf eine Kreditrückzahlung in Höhe von 6,25 Millionen Euro.

Jürgen Westerhoff