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Bundesamt gegen Krankenkassen

Versicherer wollen vermeiden, dass sie ältere Kunden erhalten, die in der Regel höhere Kosten verursachen.

Dicke Post für die Krankenversicherer: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will in diesem Jahr mit neuen Mitteln gegen Kassen vorgehen, die beim Marketing die Versicherten je nach Gesundheitsrisiko unterschiedlich behandeln. Das verstösst gegen das Gesetz. Die Kassen müssen in der obligatorischen Versicherung alle Versicherten gleich behandeln. Das BAG fordert nun Einblick in Verträge, um das zu kontrollieren.

Im vergangenen Jahr hat das BAG nämlich «bei rund einem Dutzend Versicherer Unregelmässigkeiten festgestellt», wie BAG-Sprecherin Katrin Holenstein bestätigt. Das Bundesamt hat darauf die Versicherer informiert und aufgefordert, die Mängel zu beheben. Offenbar nicht mit vollem Erfolg: Bei einer zweiten Kontrolle wurde festgestellt, dass die Unregelmässigkeiten noch immer nicht vollständig behoben waren. Um welche Kassen es sich handelt, ist nicht bekannt.

Unzulässige Fragen bei Offerten

Bei den fragwürdigen Methoden geht es darum, dass einige Versicherer nicht alle Varianten der Grundversicherungen allen Versicherten anbieten. Dies geht aus einem Schreiben des BAG an die Krankenkassen vom 26. Oktober 2016 hervor, das der BaZ vorliegt. Das kann beispielsweise bedeuten, dass älteren Versicherten Verträge mit tiefen Franchisen nicht angeboten werden. So wollen Versicherer vermeiden, dass sie ältere Kunden erhalten, die in der Regel höhere Kosten verursachen als jüngere und gesündere Personen. Einige Kassen hätten zudem – so steht es im Brief des BAG vom Oktober weiter – bei Anfragen für Offerten verlangt, dass sie eigentlich private Personendaten an Dritte weitergeben dürfen, dass Angaben zum Gesundheits­zustand gemacht werden oder jemand vermerkt, ob er raucht. Beides ist in der obligatorischen Versicherung nicht zulässig, kann aber dazu dienen, Versicherte mit höheren Risiken zu erkennen und dann anders zu behandeln.

Auch bei Vergleichsdiensten von Krankenkassenprämien kam es gemäss BAG zu derartigen Fällen. «Je nach Alter der Person, der gewünschten Versicherungsform oder der gewählten Franchise ist es dem Antragsteller nicht möglich, eine Offerte durch den kommerziellen Vergleichsdienst erstellen zu lassen», sagt Holenstein. Auch das ist gemäss BAG nicht zulässig. Wenn die freie Wahl der Krankenkasse behindert werde, können die Versicherer mit bis zu 100'000 Franken Busse bestraft werden.

Mitte Dezember hat das Bundesamt nun in einem Brief an die Krankenver­sicherer alle Verträge der Kassen mit ­Prämienvergleichsdiensten eingefordert. Damit soll überprüft werden, ob die Versicherten tatsächlich gleich behandelt werden. Die Massnahme geht weit, das Bundesamt stellt sich auf den Standpunkt, dass diese Massnahme erforderlich und verhältnismässig sei, um die Gleichbehandlung der Versicherten bei Kassen und Vergleichsdiensten sicherzustellen. Das Bundesamt führt die Aufsicht über die Kassen durch. Seine Kompetenzen wurden vor einem Jahr mit einem neuen, sehr detaillierten Aufsichtsgesetz deutlich ausgebaut. Die Versicherer müssen auch nachweisen, dass sie ausreichend «Versicherungswissen» für ihre Tätigkeit haben. Brisant ist, dass die zustän­digen Personen im BAG genau dies selber nicht nachweisen können.

Überbordet das Bundesamt?

Die Krankenkassen sind mit dem Vorgehen des BAG nicht einverstanden. Mediensprecherin Sandra Kobelt sagt, die Kassen hielten sich an das Gesetz, es gebe unterschiedliche Interpretationen. «Die Versicherer brauchen einen Spielraum, was sie wie bewerben, wie andere Unternehmen in der Privatwirtschaft auch.» Wer wirklich alle Versicherungsformen und Franchisehöhen jeder Versicherung sehen und vergleichen wolle, könne sich jederzeit beim bundeseigenen Vergleichsdienst Priminfo informieren. Man erwäge ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, um zu klären, ob das BAG mit seiner Aufsicht nicht überbordet und damit zu weit geht.

Felix Schneuwly vom grössten Vergleichsdienst für Krankenkassen­prämien, Comparis, betont, dass jede Prämie angezeigt werde. Wer ein Angebot wolle, könne dies mit einem eingeschriebenen Brief problemlos bekommen. Comapris respektiere die unternehmerische Freiheit der Kassen, die Kundensegmente aktiv mit Offerten anzusprechen, die zu ihnen passen.