Pressemitteilung | Innovationsfonds

Innovationsausschuss veröffentlicht geförderte Projekte zur Versorgungsforschung

Berlin, 6. Januar 2017 – Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist Mitte Dezember 2016 hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Übersicht über die geförderten Projekte zur Versorgungsforschung veröffentlicht. Die Liste ist ab sofort auf den Internetseiten des Innovationsausschusses einsehbar.

„Ich freue mich sehr, dass alle vom Innovationsausschuss ausgewählten Antragsteller die mit der Förderung verbundenen Auflagen akzeptiert haben. Die ausgewogene Verteilung der Projekte über alle Themenfelder hinweg ist somit sichergestellt; die Förderbescheide werden derzeit versendet. Ich bin mehr als zuversichtlich, dass es mit den insgesamt 62 Projekten gelingen wird, wissenschaftliche Erkenntnisse über unsere derzeitige Gesundheitsversorgung zu gewinnen und Entwicklungsarbeit für neue Konzepte und Instrumente zu leisten. Denn genau diesen, immanent wichtigen Beitrag der Versorgungsforschung brauchen wir, um gezielte Impulse für die innovative Weiterentwicklung des Gesundheitswesens setzen zu können. Anliegen des Innovationsausschusses ist es, mit den vorhandenen finanziellen Mitteln des Innovationsfonds einen möglichst großen Effekt bei der Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten zu erzielen“, sagte Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses des G-BA.

Die gesamten für 2016 verfügbaren Fördermittel des Innovationsfonds in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro konnten auf innovative Projekte verteilt werden. Für das Frühjahr 2017 sind die Förderentscheidungen zur zweiten Welle der neuen Versorgungsformen sowie die Veröffentlichung weiterer Förderbekanntmachungen vorgesehen.

Förderung von Projekten im Bereich Versorgungsforschung

Der Innovationsausschuss hatte im April 2016 vier Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung veröffentlicht, die Entscheidungen hierzu sind im November 2016 gefasst worden.

Neben der Evaluation von Selektivverträgen und der G-BA-Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) bildeten folgende Themen den Schwerpunkt der Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung:

  • Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und/oder Patientensicherheit in der Versorgung
  • Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen
  • innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsteilung und der Schnittstellen sowie der Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte in den Versorgungsalltag
  • Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung
  • Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze
  • Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung