Cloppenburg - Im laufenden Verfahren gegen zwei Verantwortliche des Cloppenburger St.-Josefs-Hospitals wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs zum Nachteil von Krankenkassen sieht sich die Klinik entlastet. Die Kaysers Consilium GmbH (Kevelar) habe sich die in Frage kommenden Fälle aus den Jahren 2012 bis 2015 angesehen, erklärte Krankenhaus-Geschäftsführer Lutz Birkemeyer auf NWZ -Nachfrage. Die von der Klinik beauftragten Gutachter seien zu dem Ergebnis gekommen, dass das Krankenhaus zu Lasten der Krankenkassen 20 000 Euro zu viel abgerechnet habe. Andererseits habe das Hospital den Kostenträgern aber auch 70 000 Euro zu wenig in Rechnung gestellt. „Dieses Ergebnis haben wir der Staatsanwaltschaft bereits mitgeteilt“, sagte Birkemeyer.

Wie berichtet, war am 27. Januar 2016 auf Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg die Klinik durchsucht worden. Dabei seien umfangreiche Datenmaterialen und Unterlagen sichergestellt worden, erklärte seinerzeit der zuständige Pressesprecher der Oldenburger Staatsanwaltschaft, Torben Tölle.

Laut Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass das Krankenhaus Operationen mit den Krankenkassen abgerechnet habe, obwohl sie offenbar gar nicht durchgeführt worden seien. In anderen Fällen wiederum sollen die Eingriffe zu hoch abgerechnet worden sein.

Im Rahmen dieser Ermittlungen waren dann einige Wochen nach der ersten Klinik-Durchsuchung die Ermittlungen gegen einen der Beschuldigten ausgeweitet worden. Wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung in acht Fällen und der fahrlässigen Tötung in drei Fällen wurden am 17. März 2016 erneut das Krankenhaus und überdies drei Privatwohnungen durchsucht und weiteres Beweismaterial sichergestellt. Es geht um die Frage, ob die Operationen in den elf Fällen möglicherweise „nicht entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt wurden“, so Staatsanwalt Tölle im März 2016 .

Auch hier glaubt die Klinik, inzwischen einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Beschuldigten beigebracht zu haben. Die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie habe die Vorgänge geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass „in allen elf Fällen einwandfrei“ gehandelt worden sei, so Birkemeyer. Auch dieses Ergebnis liege der Staatsanwaltschaft vor.

Diese gab am Dienstag auf NWZ-Nachfrage kein Statement ab. Sie stellte für heute eine Auskunft in Aussicht.

Carsten Mensing
Carsten Mensing Redaktion Münsterland