Az. B 1 KR 11/16 R: Der AOK Rheinland/Hamburg stehen Gelder aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich für Auslandsversicherte laut Bundessozialgericht nicht zu
Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich: Der AOK Rheinland/Hamburg stehen Gelder für Auslandsversicherte laut Bundessozialgericht nicht zu (Deutsche Apotheker Zeitung).