 |  | Zusammenfassung
Im Rundschreiben 324/2000 nimmt die KGNW zu folgenden 6 Punkten sinngemäß wie folgt Stellung: 1. DRG-Arbeitsversion Mit einer ersten DRG-Arbeitsversion sei nicht vor Mai 2001 zu rechnen, da drei Aufgabenblöcke hierzu noch ausstehen, als da wären a) Übersetzung und Anpassung der australischen Kodierregeln (eine erste Version soll 12.2000/01.2001 wegen der engen Terminsetzung fertig sein) b) Überleitung zwischen den deutschen Diagnosen- und Prozedurenkodes und den australischen Schlüsseln (Mapping) Es sei beabsichtigt, diese Mapping-Tabelle bis 12.2000/01.2001 fertigzustellen. c) Übersetzung und Anpassung der der DRG-Handbücher. Mit der Übersetzung und Umschlüsselung der Handbücher soll im ersten Schritt im Januar 2001 begonnen werden. 2. Zu- und Abschläge In einem Spitzengespräch am 15.12.2000 (Teilnehmer u.a. Spitzenverbände der Krankenkassen, PKV-Verband und DKG) wurden die Regelungen für Zu- und Abschläge gemäß §17 b Abs. 1 Satz 4 KHG abschließend konsentiert. 3. Abrechnungsgrundsätze Eine Vereinbarung soll bis zum 31.03.2001 erzielt werden. Ein Entwurf liege dazu bisher nicht vor. 4. Systemzuschlag zur Finanzierung der Infrastruktur Bezug Rundschreiben 290/2000 vom 16.11.2000 Referentenentwurf einer 6. Änderungsverordnung zur BPfV. S.a. BMG. 5. Vorbereitung einer Krankenhausentgeltverordnung Vorschlagsverfahren zur Ausgestaltung des künftigen ordnungspolitischen Rahmens für das DRG Fallpauschalensystem. Die DKG Vorschläge sollen am 23.01.2000 beraten und verabschiedet werden. 6. Diagnosen- und Prozedurenverschlüsselung [...] stellt sich für die Krankenhäuser die Frage nach der Diagnosen- und Prozedurenverschlüsselung ab dem 01. Januar 2001.[...] Die DKG gehe davon aus, dass aufgrund der späten Bekanntmachung im Bundesanzeiger ein fristgerechter Einsatz der Schlüssel in allen Krankenhäusern ab 01. Januar 2001 aus folgenden Gründen flächendeckend nicht umsetzbar sei:
- Eine Anpassung der Software sei in der bis zum Ende des Jahres 2000 verbleibenden Zeit nicht in allen Krankenhäusern möglich.
- Der angepasste Prozedurenschlüssel ist erstmals von allen Ärzten anzuwenden, was zwingend entsprechende Schulungen voraussetze.
- Es liege derzeit außer den Rohtabellen des DIMDI kein Informations- oder Schulungsmaterial für die Krankenhäuser vor.
Im Weiteren spricht das Rundschreiben kurz die Problematik der Datenlieferung nach § 301 SGB V sowie den Vorschlag der DKG an, den Krankenhäusern eine Übergangsfrist einzuräumen, wonach die Weiterverwendung der derzeit gültigen ICD-10 SGB V und OPS-301-Versionen bis zum 30.06.2001 sanktionsfrei bleiben solle. Ein solch unterjähriger Umstieg werfe natürlich die Frage der Nachverschlüsselung auf. In diesem Falle können zur budgetneutralen Umsetzung im Jahr 2003 nicht die Leistungsdaten des Gesamtjahres 2001 herangezogen werden. [...] Über die verbindliche Anwendung der Kodierregeln durch die Krankenhausärzte ab 01.01.2001 bestehe derzeit noch rechtliche Unsicherheit.
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