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Ab dem Jahre 2005 sind die deutschen Krankenhäuser verpflichtet, ihre medizinischen Leistungsdaten des Jahres 2004 in Form eines - auch für Patienten verständlichen - Qualitätsberichtes zu veröffentlichen (Rechtsquelle: § 137 SGB V Abs. 1 Satz 2 Punkt 6). Ein solcher Qualitätsbericht ist ab dem Jahre 2005 in zweijährigem Abstand durch die Krankenhäuser zu erstellen. Der Gesetzgeber erwartet davon eine verbesserte Vergleichbarkeit des medizinischen Leistungsgeschehens und eine erhöhte Transparenz im stationären Versorgungssektor des deutschen Gesundheitswesens. Auf dieser Website finden Sie Informationen, Neuigkeiten und Hilfestellungen rund um die Qualitätsberichte in Krankenhäusern.
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