Willkürlicher Umgang mit Nebeneinkünften
Carlo Conti lieferte Bundes-Sitzungsgelder nicht ab – die Regierung schweigt dazu. Was abgabepflichtig ist und was nicht, ist alles andere als klar.
Wie selbstsicher gab sich Regierungssprecher Marco Greiner noch im Dezember, als er nach der Selbstanzeige der Baselbieter Regierungsräte zu deren Honorar-Affäre verkünden konnte: «In Basel haben wir eine klare Regelung.» Demnach müssen die Basler Regierungsräte und die Staatsangestellten 95 Prozent von ihren sämtlichen Nebeneinkünften dem Staat abliefern. Nebeneinkünfte über dem Freibetrag von 20'000 Franken werden also abgeliefert. Punkt. Was der Informationsbeauftragte damals geflissentlich verschwiegen hatte: Es gibt auch Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen, und die werden nicht abgeliefert.