Gesellschafterstreit bei Rhön

Asklepios reicht Klage gegen Hauptversammlungsbeschluss ein

Der Gesellschafterstreit bei der Rhön-Klinikum AG ist nun voll entbrannt. Asklepios hat fristgerecht Klage gegen den Hauptversammlungsbeschluss eingereicht, wie ein Pressesprecher von Asklepios mitteilte. Geklagt haben auch Großaktionär B.Braun und die Aktionärin Christa Götz.

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Stefan Simon
Stefan Simon

Es wird erwartet, dass weitere Klagen von Aktionären eingehen. Dies ist bis heute 24 Uhr noch möglich.

Hintergrund der Streitigkeiten ist eine Hauptversammlung der Rhön-Klinikum AG, bei der die Rhön-Aktionäre die Hürde von 90 Prozent für wichtige Beschlüsse gekippt hatten. Die wahrscheinlich entscheidenden Stimmrechte des Großaktionärs B.Braun waren dabei allerdings nicht berücksichtigt worden. Rhön-Gründer Münch begründete dies mit einem Formfehler.

Der Flick Gocke-Anwalt Markus Linnerz war es, der auf der umstrittenen Hauptversammlung die Stimmen für B.Braun abgegeben hatte. Die Kanzlei erklärte, dass dies ordnungsgemäß ablief und es unrechtsmäßig war, diese Stimmen nicht zu berücksichtigen.

Das Bundeskartellamt erlaubte Asklepios vor Kurzem, seine Anteile auf bis zu 10,1 Prozent aufzustocken. Dadurch würde das Hamburger Familienunternehmen ein faktisches Vetorecht erhalten und einen Verkauf Rhön dauerhaft blockieren können – sofern die 90-Prozent-Hürde bestehen bleibt.

Bei einem Wegfall der 90-Prozent-Hürde könnte Wettbewerber Fresenius einen erneuten Übernahmeversuch unternehmen. Im vergangenen Jahr war der drei Milliarden Euro schwere Erwerb an genau dieser Hürde gescheitert (mehr…). Die Transaktion hatte Rhön-Chef Münch selbst vorangetrieben, während B.Braun und Asklepios dem Verkauf offensichtlich entgegentreten.

Vertreter B.Braun Holding
Flick Gocke Schaumburg: Prof. Dr. Stefan Simon (Bonn), Dr. Dirk Reidenbach (Frankfurt)
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Martin Schockenhoff

Vertreter Asklepios
Clifford Chance: (Frankfurt): Dr. Wolfgang Richter, Dr. Arndt Stengel

Vertreter Christa Götz
Dr. Hans Götz (Baden-Baden)

Bernhard Lambrecht
Bernhard Lambrecht

Vertreter Rhön
Seufert (München): Dr. Bernhard Lambrecht, Dr. Reinhard Wagner, Dr. Johannes Gruber
Latham & Watkins (Hamburg): Dr. Henning Schneider, Dr. Dirk Kocher

Berater Eugen Münch (Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender von Rhön)
Bub Gauweiler & Partner (München): Franz Enderle

Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt.

Landgericht Nürnberg-Fürth, 1. Kammer für Handelssachen
Andrea Dycke (Vorsitzende Richterin)

Hintergrund: Clifford beriet Asklepios bereits zu der Hauptversammlung, damals traten Seufert, Latham & Watkins und auch Bub Gauweiler bereits in Erscheinung (mehr…). Als Asklepios kürzlich vom Bundeskartellamt die Erlaubnis einholte, seinen Anteil auf bis zu 10,1 aufzustocken, war dem Klinikbetreiber unter anderem das Frankfurter Büro von Gleiss Lutz behilflich (mehr…).

Nun entschied sich B.Braun dazu, neben der lange involvierten Kanzlei Flick Gocke noch den Stuttgarter Gesellschaftsrechtler Schockenhoff von Gleiss Lutz als ‚Second Counsel‘ hinzuzunehmen.

Die Klage von Christa Götz in Sachen Rhön ist in den Zuständigkeitsbereich des Richters Dycke gefallen. Dass er auch die weiteren Klagen betreuen wird, dies gilt als sehr wahrscheinlich.

Christa Götz ist in der Vergangenheit bereits mit Aktionärsklagen in Erscheinung getreten. Ihr Ehemann, der Baden-Badener Anwalt Dr. Hans Götz, vertrat sie auch 1999 vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie wandte sich damals als Aktionären der Deutsch-Atlantischen Telegraphen-Aktiengesellschaft (DAT AG) erfolgreich dagegen, dass die Altana AG bei der Aktionärsabfindung den Börsenkurs der DAT AG außer Acht ließ.

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