Wird es wegen des Horber Krankenhauses zu einer Klage gegen den Landkreis kommen? Der Gemeinderat wird gefragt. Foto: Hopp

Als Begründung werden inhaltliche und formale Mängel angegeben. "Vorratsbeschluss" am kommenden Dienstag.

Horb - Jetzt wird es ernst. Gestern legte die Stadt die Drucksache 22/2013 für die Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag vor. Die Eckpunkte der geplanten Klage gegen den Kreistagsbeschluss vom 17. Dezember, der die aktuelle Schließung der Akut-Klinik ausgelöst hat.

Oberbürgermeister Peter Rosenberger betont, dass es sich um einen "Vorratsbeschluss" handelt. Wenn der Gemeinderat zustimmt, heißt es nicht, dass die Klage automatisch auf den Weg gebracht wird. In der Drucksache heißt es auch: "Dem Gemeinderat bleibt es unbenommen, die Klage der Stadt zurückzuziehen, sollten die Ziele auf anderem Weg erreicht worden sein."

Was soll die Klage erreichen? Zunächst soll der "rechtswidrige Kreistagsbeschluss" aufgehoben werden. Dann soll der Kreistag unter Beteiligung der Öffentlichkeit erneut über die Krankenhäuser entscheiden. Insbesondere über die "Belange der wohnortnahen Versorgung".

Die Klage wird mit mehreren Punkten begründet: u  Raumordnung Die Stadt befürchtet, dass durch den Wegfall der Akut-Klinik der Status als Mittelzentrum in Gefahr ist. Dazu wird angeführt, dass dieser Gesichtspunkt nach § 2 und 4 Raumordnungsgesetz nicht berücksichtigt wurde. Weder in der Vorlage des Landkreises, noch in den Gutachten und auch nicht in der öffentlichen Kreistagssitzung. Dies sei ein "Abwägungsausfall". Dazu wäre, so die Eckpunkte der Klage, auch eine Beteiligung der zuständigen Raumordnungsbehören und "hierbei insbesondere der Regionalverband Nordschwarzwald" erforderlich gewesen. u Verstoß gegen gegen das Landeskrankenhausgesetz In der Drucksache heißt es: Laut § 38, Satz 5, dass bei einem Krankenhaus mit mehreren Betriebststellen "eine nachträgliche Änderung der Allokation (Neuverteilung, d. Red.) der Fachabteilungen an den Betriebsstellen der bedarfsgerechten Versorgung der Patienten nicht zuwiderlaufen darf und dem zuständigen Regierungspräsidium im Voraus anzuzeigen ist." Es stelle sich die Frage, ob das passiert sei.

u Entfernung: Ein weiterer Punkt in der Klage dreht sich um die Entfernung. Zwar fehlt im Krankenhausplan eine konkrete Festlegung des Begriffs "Erreichbarkeit". Im Klageentwurf heißt es: "Nachdem die Raumschaft Horb (...) doppelt so dicht besiedelt ist wie der Rest des Landkreises Freudenstadt, spricht grundsätzlich zunächst nichts dagegen, hier von einer ordentlichen Gesundheitsversorgung aufgrund der Siedlungsdichte auszugehen. Im Gegenteil: Es wäre leichter zu rechtfertigen, die schwach besiedelten Gebiete im Schwarzwald nicht entsprechend gut an die Krankenhausversorgung anzuschließen als die dicht besiedelten Gebiete entlang des Neckars."

Dann wird auch eine Geschichte erwähnt, die der Schwarzwälder Bote gemacht hatte. In einem Test wurden die Autominuten von jedem Ortsteil zum nächsten Krankenhaus über Google Maps ermittelt. Am Besten sind Talheim (13 Minuten bis Nagold), Bildechingen und Ihlingen (18 Minuten bis Nagold) und Ahldorf (19 Minuten bis Nagold) dran. Aus allen anderen Orten braucht man über 20 Minuten.

u Hausärztlicher Notdienst Im nächsten Punkt dreht es sich um die hausärztliche Notdienstversorgung. Der Schwarzwälder Bote hatte aufgedeckt, dass diese mangels geeignetem Personal im Jahr 2013 zusammenbrechen würde. In der Drucksache heißt es dazu: "Es ist daher völlig unverständlich, dass die Landkreisverwaltung in ihrer Sitzungsvorlage schreibt: Darüber hinaus setzen sich Landkreis und KLF Geschäftsführung engagiert für den Beibehalt der (...) Notfallpraxis der kassenärztlichen Vereinigung ein." Dem Landrat lag, so die Drucksache, zu diesem Zeitpunkt ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung vor: "Nach den Entwicklungen in (...) Freudenstadt – meines Wissens soll Horb geschlossen werden, ist eine Notfallpraxis am Standort Horb aus unserer Sicht nicht mehr tragfähig." Der Landrat habe, so die Drucksache, den Kreistag darüber nicht unterrichtet. u Mangelnde Öffentlichkeit Es geht um die zahlreichen nichtöffentlichen Sitzungen. Eigentlich sollte am 10. Dezember der Verwaltungsausschuss tagen, um die Gutachter zu hören, so die Drucksache. Dieser Termin wurde abgesetzt. Statt dessen gab es am 17. Dezember eine nichtöffentliche Sitzung des Kreistages mit den Gutachtern. In der Drucksache heißt es: "Es ist nicht ersichtlich, warum der Kreistag nichtöffentlich getagt hat. Für eine (nichtöffentliche) Vorberatung ist der Verwaltungsausschuss zuständig."

Dadurch entstehe, so heißt es, der Eindruck, dass "der Kreistag bewusst wesentliche wichtige Bestandteile um die Konsequenzen aus den Gutachten nicht in der Öffentlichkeit führen wollte. Der Bevölkerung ist damit keine Gelegenheit gegeben worden, die Diskussion sowie die Entscheidungsfindung transparent zu verfolgen. Dazu fehlt der Bevölkerung auch die Möglichkeit, für sich zu entscheiden, ob sie durch die Entscheidungs des Kreistags in ihren Rechten verletzt ist." u Fraglicher Spareffekt Unter dem Punkt "Verstoß gegen Anspruch des Kreistags auf Übersendung der für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen" werden hohe Verluste für die Öffnung der Akut-Klinik in Horb wie geplant bezweifelt. In der Sitzungsvorlage hatte der Landrat geschrieben: "Jeder Monat, den die Entscheidung später getroffen wird, kostet den Landkreis knapp 300 000 Euro. Diese Argument sei ausschlaggebend für die Entscheidung des Kreistags.

In der Drucksache heißt es: "Nach Schließung der Akut-Klinik sind erhebliche Zweifel anzumelden, ob die dargestellte Zahl von 3,4 Millionen Euro jährlich überhaupt belastbar ist." Durch die Versetzung von 25 Mitarbeitern nach Freudenstadt sei keine Ersparnis der Personalkosten drin. Die Kündigung der Honorarärzte könne mit 800 000 Euro zu Buche schlagen. Bei den Sachkosten seine gut 200 000 Euro Ersparnis. Das mache 1 Millionen Euro.

In der Drucksache wird auch bezweifelt, ob die Horber Patienten auch aufgrund der große Entfernung überhaupt nach Freudenstadt gehen. Es heißt: "Es ist vielmehr damit zu rechnen, dass analog den Überlegungen der KLF-Geschäftsführung nur rund 40 Prozent der Patienten des Standorts Horb in Freudenstadt behandelt werden."

Deshalb ist die Stadt Horb der Auffassung, "das unter korrekt dargestellten Voraussetzungen die Entscheidung im Kreistag am 17. Dezember womöglich anders ausgefallen wäre".