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Tarifeinigung am Klinikum Niederlausitz

Tarifeinigung am Klinikum Niederlausitz (Pressemitteilung).



Lohnsteigerungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums unter Dach und Fach – Tarifverhandlungen mit ver.di erfolgreich abgeschlossen. Gestern konnte für die Beschäftigten der Klinikum Niederlausitz GmbH im
Zuge der vierten Verhandlungsrunde eine Einigung erzielt werden. Die
Verhandlungskommission der Vereinten Dienstleisungsgewerkschaft ver.di und die
Geschäftsführung des Klinikums einigten sich am gestrigen Montag, 15. Juni 2020
auf eine für beide Seiten annehmbare Anpassung der Löhne. Eine erste
Tarifsteigerung um zwei Prozent wird bereits rückwirkend zum 1. April erfolgen.
Zum 1. Oktober werden die Gehälter um ein weiteres Prozent angehoben.
Für das Personal des Rettungsdienstes wurden gesonderte Regelungen vereinbart.
Insbesondere werden die Gehälter rückwirkend zum 1. April 2020 mindestens auf
das Niveau des jeweils gültigen Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes
angehoben.
Neben der monetären Verbesserung wird es ab dem 1. Januar 2021 für die
Wechselschichtarbeit bis zu drei zusätzliche Urlaubstage geben. Unter
Anbetracht der aktuell stattfindenden Sanierung des Klinikums, war es der
Geschäftsführung und der Tarifkommission besonders wichtig, den finanziellen
Druck auf das Klinikum moderat zu halten. Mit Blick auf die Zukunft und den
eigenen Fachkräftenachwuchs, wurden im Rahmen der Tarifverhandlungen auch die
Zulagen der Praxisanleiter erhöht sowie die Ausbildungsvergütungen der Azubis
angepasst. Diese erhalten ebenfalls schon rückwirkend ab dem 1. April eine
Lohnerhöhung.

„Es war uns bei den Verhandlungen ein besonderes Anliegen, die tolle Arbeit
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu würdigen. Dennoch dürfen wir den
erfolgreich eingeschlagenen Weg der Sanierung nicht in Gefahr bringen. Dieser
Spagat ist uns mit der heutigen Einigung gut gelungen,“ fasst Tobias Vaasen,
Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, das Ergebnis zusammen.
Der geschlossene Tarifvertrag hat eine Gültigkeit bis zum 31. März 2021 und
betrifft alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ausgenommen hiervon ist der
Ärztliche Dienst. Zu Beginn des nächsten Jahres werden erneut
Verhandlungsgespräche aufgenommen.

Quelle: Pressemitteilung, 16.06.2020

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